Wir informieren

24.04.2012 - Einladung für Personal-, Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen

Einladung

Wie im vorangegangenen Jahr besprochen, möchten auch in diesem Jahr einen „runden Tisch“ für Sie durchführen.

Damit sich unsere Referenten auf den Termin vorbereiten können, möchten wir Sie bitten, uns im Vorfeld Ihre offenen Fragen, Themen oder Wissenswertes auf dem Anmeldebogen mitzuteilen.

Aufgrund einer aktuellen Anfrage werden wir unsere Veranstaltung unter das Motto „Leiharbeit - im Krankenhaus“ stellen.
Hiermit möchten wir Sie recht herzlich

am 08.05.2012 um 18 Uhr ins Wenzel (Prager Bierstuben Leiterstrasse 3; 39104 Magdeburg)

einladen.

Aus planungstechnischen Gründen möchten wir Sie bitten, sich unter Verwendung des beiliegenden Rückantwortschreibens anzumelden.

Für das leibliche Wohl wird gesorgt.
Ihr MB-Team

 



11.04.2012 - Einigung zwischen der Geschäftsführung der Klinikum Burgenlandkreis GmbH und dem Marburger Bund

Höhere Einkommen für Ärztinnen und Ärzte in der Klinikum Burgenlandkreis GmbH

Naumburg. Im Ergebnis der Tarifverhandlungen wurde für die rund 140 Ärztinnen und Ärzte in der Klinikum Burgenlandkreis GmbH eine Einigung erzielt. Die Sozialpartner – vertreten durch die Geschäftsführung der Klinikum Burgenlandkreis GmbH und die Ärztegewerkschaft
Marburger Bund und deren Tarifkommission auf der Arbeitnehmerseite vereinbarten für den Zeitraum 01.01.2012 bis 31.03.2013 eine lineare Einkommenserhöhungen von insgesamt 2,4 Prozent. Diese wird in zwei Schritten wirksam werden. Rückwirkend zum 1.Januar 2012 werden 1,5 Prozent und ab dem 01.09.2012 werden 1,9 Prozent gezahlt. Mit Wirkung vom 1.Januar 2012 wird die Struktur der Entgelttabelle an vier Stellen verbessert.

Entgeltgruppe I:

Einrichtung einer zusätzlichen Stufe 6 nach fünfjähriger ärztlicher Tätigkeit; ausgehend von Stufe 5 der EG I und Erhöhung um 132,00€ brutto monatlich zzgl. vereinbarter prozentualer Steigerung.

Entgeltgruppe II:

Einrichtung einer zusätzlichen Stufe 6 nach zwölfjähriger fachärztlicher Tätigkeit; ausgehend von Stufe 5 der EG II und Erhöhung um 200,00€ brutto monatlich zzgl. vereinbarter prozentualer Steigerung.

Entgeltgruppe III:

Einrichtung einer zusätzlichen Stufe 3 nach sechsjähriger oberärztlicher Tätigkeit; ausgehend von Stufe 2 der EG III und Erhöhung um 250,00€ brutto monatlich zzgl. vereinbarter prozentualer Steigerung.

Entgeltgruppe IV:

Einrichtung einer zusätzlichen Stufe 2 nach drei Jahren Tätigkeit als Leitender Oberarzt/Leitende Oberärztin; ausgehend von Stufe 1 der EG IV und Erhöhung um 300,00€ brutto monatlich zzgl. vereinbarter prozentualer Steigerung.
Die Stundenentgelte im Bereitschaftsdienst werden fortgeführt und liegen bereits 15 Prozent über der Regelung im TV-Ärzte/VKA. Für Ärztinnen und Ärzte, die häufig Bereitschaftsdienst leisten, wurde für die 97. und die folgenden Bereitschaftsdienststunden im Kalendermonat ein Zuschlag in Höhe von 5 Prozent des jeweiligen Bereitschaftsdienstentgeltes gemäß Haustarifvertrag vereinbart. Für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung werden Weiterbildungskosten von insgesamt bis zu 3.000 Euro im Zeitraum von 3 Jahren übernommen.

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit vom 01.Januar 2012 bis zum 31. März 2013.

Kurz informiert: Die Klinikum Burgenlandkreis GmbH betreibt die Krankenhäuser an den Standorten Naumburg und Zeitz mit derzeit rund 1.200 Beschäftigten und 15 Fachbereichen inklusive Psychiatrie. Zum Verbund gehören weiterhin zwei Tochtergesellschaften: die Klinikum Burgenlandkreis Servicegesellschaft mbH und ein Medizinische Versorgungszentrum an drei Standorten.

25.03.2012 - DRINGEND GELTENDMACHUNG Urlaubsstaffelung

Sehr geehrte Mitglieder,
wie sie der Presse und auch verschiedenen Informationen des Marburger Bundes entnehmen konnten, hat das BAG (Bundesarbeitsgericht) am 20.03.2012 bezüglich der Urlaubsstaffelung im TVöD ein richtungsweisendes Urteil gesprochen. Die Urlaubsstaffelung nach Alter wird als altersdiskriminierend aufgefasst. Demnach soll ein jüngerer Arbeitnehmer den gleichen Urlaubsanspruch erhalten.

Was heißt das konkret für Sie.

Ärzte die jünger als 40. Jahre sind und in einem Krankenhaus arbeiten, indem eine Urlaubsstaffelung (Erholungsurlaub) nach Alter vorgenommen wird, sollten bis zum 27.03.2012 die angefügte Geltendmachung an den Arbeitgeber übersenden.

Der 27.03.2012 ist wichtig für die Geltendmachung, um den Anspruch für 2011nicht zu verlieren. Diese Geltendmachung ist vorsorglich, um eventuelle mögliche Ansprüche nicht zu verlieren. Es ist derzeit noch umstritten, ob der Erholungsurlaub von einem oder von vier Tagen noch rückwirkend gewährt werden muss. Hierzu ist der Urteilstext, der noch nicht vorliegt, hoffentlich hilfreich.

Es ist zu beachten, dass Urlaub, der nicht genommen wurde, grundsätzlich mit dem Ende des jeweiligen Kalenderjahres erlischt. Etwas anderes gilt nur, wenn die Gewährung des Urlaubs wegen dringender betrieblicher oder in der Person des Arbeitnehmers liegender Gründe nicht möglich war. In diesen Fällen findet eine Übertragung des Urlaubs auf das erste Quartal des Folgejahres statt.

Damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen, ist es wichtig, dass Sie vorsorglich die Geltendmachung für 2011 und 2012 abgeben. Sofern wir nähere Informationen bezüglich der Rückwirkung der Urlaubsanspruch für 2011 haben, werden wir Sie entsprechend informieren. Auch finden Sie Informationen auf der Homepage des Bundesverbandes.

Für Ärzte, die in Krankenhäusern arbeiten, in denen der Jahresurlaub für alle Ärzte gleich geregelt ist, trifft diese Information nicht zu. Dazu gehören u.a. beispielsweise Ärzte in der Salus, der AWO oder in einem der Medigreifhäuser (Rhön) usw..

Da verschiedene Fallkonstellationen möglich sind, haben wir Ihnen zunächst nur grundlegende Informationen zusammengestellt. Wir stehen Ihnen für weitere Fragen gern zur Verfügung. Für die kommende Woche möchten wir Sie aus technischen Gründen bitten, uns Ihre Fragen zum Thema Urlaub per Mail zusenden.

Musterschreiben zur Urlaubsgeltendmachung (.doc)

Mit freundlichen Grüßen
Ihr MB Team

21.03.2012 - Uniklinikum Halle: Arbeitgeber brüskieren AöR-Ärzte

Von der Ärzteschaft an Universitätskliniken wird Spitzenmedizin verlangt. Insofern können die Uniklinik-Ärzte auch erwarten, adäquat entlohnt zu werden. Umso unverständlicher ist daher das kurzsichtige Gebaren der Arbeitgeber am Universitätsklinikum Halle. Dort führt der Marburger Bund gerade Tarifverhandlungen für die Ärztinnen und Ärzte, die Angestellte der Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) sind – rund 300 Mediziner. In Halle wie auch am Uni-klinikum Magdeburg bestehen für die ärztlichen AöR-Mitarbeiter Haustarifverträge.

Im Gegensatz zum Nachbar-Uniklinikum in Magdeburg, wo die Arbeitgeber ohne großes Brimborium den ausgehandelten Abschluss des MB mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), der im November vergangenen Jahres zustande kam, vollumfänglich für die AöR-Ärzte übernommen haben, schweben den Arbeitgebern in Halle andere Ideen vor. „Sie wollen die Ärzte mit Softfaktoren abspeisen“, kritisierte MB-Verhandlungsführerin Andrea Huth und stellte klar, dass das in der ersten Verhandlungsrunde vorgelegte Angebot der Arbeitgeberseite „vollkommen inakzeptabel“ sei.

Die Arbeitgeber bieten 1,3 Prozent mehr Gehalt ab dem 1. März 2012 und nochmals 2,7 Pro-zent ab dem 1. Januar 2013 an. Laufzeit: bis 31. Dezember 2013. Im Weiteren bietet sie für Nachtarbeit im Bereitschaftsdienst ab dem 15. Dienst einen Tag Zusatzurlaub. Außerdem wollen sie künftig über die Fluktuation von weiterzubildenden Ärzten informieren und bieten arbeitsvertragliche Weiterbildungsgarantien für die Rotation der weiterzubildenden Ärzte. Überdies sollen Arbeitsverträge für die weiterzubildenden Ärzte künftig nur auf zwei Jahre plus der Restlaufzeit bis zur Facharztprüfung befristet werden und ein Briefkasten für Sorgen und Zusagen an den ärztlichen Direktor soll eingerichtet werden.

„Allein die angebotene Gehaltserhöhung ist schon ein Witz“, sagte sich MB-Verhandlungsführerin Huth. „Aber die zusätzlichen Offerten grenzen an Volksverdummung“, machte sie ihrem Ärger Luft: „Wer so mit seinem Personal umgeht, muss sich nicht wundern, wenn entsprechende Reaktionen folgen werden.“

01.03.2012 - Einigung zwischen Marburger Bund und SALUS-Geschäftsführung


- PRESSEMITTEILUNG -

Höhere Einkommen für Ärztinnen und Ärzte in den SALUS-Einrichtungen

>>Näheres hier<< (pdf)

25.01.2012 - Details Tarifeinigung VKA 2012

Tarifeinigung im Tarifkonflikt an kommunalen Krankenhäusern

Tarifkompromiss 2012 mit der VKA
- Die Details -

>>Näheres hier<< (pdf)

23.01.2012 - Tarifkonflikt an kommunalen Krankenhäusern

Große Tarifkommission des MB stimmt Sondierungsergebnis mit der VKA zu – Streikmaßnahmen werden ausgesetzt

Liebe Mitglieder, liebe Ärztinnen und Ärzte,
die Große Tarifkommission des Marburger Bundes hat dem Sondierungsergebnis in der Tarifauseinandersetzung mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zugestimmt. Die zum 26. Januar angekündigten Ärztestreiks werden ausgesetzt. „Das mit den kommunalen Arbeitgebern erzielte Ergebnis ist ein schwieriger, teilweise auch schmerzhafter Kompromiss. Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Insgesamt überwiegen die positiven Aspekte“, sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes.

„Wir haben die Arbeitgeber zu einem Abschluss bewegen können, der neben der linearen Erhöhung der Ärztegehälter um 2,9 Prozent deutliche Verbesserungen in der Struktur der Entgelttabelle vorsieht. Leider hat die VKA sich einer tariflichen Begrenzung der Arbeitsbelastung durch Nacht- und Wochenenddienste verweigert. Damit hat die VKA eine große Chance vertan, mit uns gemeinsam die Attraktivität des Arbeitsplatzes Krankenhaus zu steigern. Allerdings haben wir mit der Einführung eines neuen Zuschlagsystems bei der Bereitschaftsdienstvergütung endlich einen Fuß in die Tür bekommen“, sagte Henke.

Über den genauen Wortlaut des Sondierungsergebnisses werden wir Sie umgehend informieren. Selbstverständlich können Sie diese Information auch in der Web-Community finden.

Berlin, 21. Januar 2012
MB Bundesverband
Referat Tarifpolitik

11.01.2012 - Urabstimmung: Ärzte in kommunalen Kliniken votieren für Streik (MB-Pressemitteilung)
Marburger Bund - Bundesverband
Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.

Pressemitteilung Nr. 1 vom 10. Januar 2012


Urabstimmung: Ärzte in kommunalen Kliniken votieren für Streik

Berlin - Ein klares Votum für Arbeitskampfmaßnahmen hat die einmonatige Urabstimmung der Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) erbracht: Mit 92,7 Prozent stimmten die Mitglieder des Marburger Bundes in den kommunalen Kliniken für einen Ärztestreik. Die Große Tarifkommission der Ärztegewerkschaft berät im Lichte des Mitgliedervotums noch am heutigen Abend über die Aufnahme von unbefristeten Arbeitskampfmaßnahmen. Der Marburger Bund-Vorsitzende Rudolf Henke erwartet den Streikbeginn für den 26. Januar. Der Streikaufruf werde alle rund 600 kommunalen Krankenhäuser im Tarifbereich der VKA betreffen.

Jeder dritte Krankenhausarzt in Deutschland arbeitet in einer kommunalen Klinik. Bis auf einige Ausnahmen (z.B. Vivantes-Kliniken in Berlin) gehören die weitaus meisten Krankenhäuser der Gebietskörperschaften einem Mitgliedsverband innerhalb der VKA an. Rund 45.000 Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Krankenhäusern werden nach dem von Marburger Bund und VKA verhandelten Tarifvertrag bezahlt.

„Das Votum unserer Mitglieder ist ein klares Signal der Streikbereitschaft und eine große Rückenstärkung in der aktuellen Tarifauseinandersetzung mit der VKA. Die Ärztinnen und Ärzte sind entschlossen, ihren Forderungen größtmöglichen Nachdruck zu verleihen. Jetzt ist es an der VKA, aus diesem Ergebnis die richtigen Schlüsse zu ziehen“, sagte Henke.

In vier Verhandlungsrunden seit Mitte September 2011 hatte sich der Marburger Bund bemüht, mit der VKA zu einer Tarifeinigung zu kommen. Die kommunalen Arbeitgeber ließen aber zu keiner Zeit die Bereitschaft zu einem fairen Kompromiss erkennen. In der vierten Runde der Tarifverhandlungen am 22. November 2011 legte die VKA dann ein Angebot vor, das der Marburger Bund als offenen Affront auffassen musste. Dabei suggerierte die VKA, durch die staatlich festgelegte Veränderungsrate der Grundlohnsumme (de facto 1,48 Prozent) gebe es keinen weiteren Spielraum für Gehaltsverbesserungen. „Die Rechnung der Arbeitgeber geht völlig an der Realität vorbei. Die Krankenhäuser haben in den ersten drei Quartalen 2011 einen tatsächlichen Erlöszuwachs von 4,2 Prozent erzielt. Irgendetwas stimmt also nicht mit der Aussage, dass nur die Grundlohnrate darüber entscheidet, wie viele Mittel den Kliniken zur Verfügung stehen“, erklärte der MB-Vorsitzende.

Das Angebot der VKA sieht eine lineare Erhöhung der Grundgehälter um 1,48 Prozent für eine Gesamtlaufzeit von 16 Monaten vor und bewegt sich damit weit unterhalb der durchschnittlichen Inflationsrate. Aufs Jahr gerechnet bietet die VKA den angestellten Ärzten in den kommunalen Krankenhäusern eine Gehaltserhöhung um 1,1 Prozent an. Der Marburger Bund fordert eine lineare Erhöhung der Gehälter um sechs Prozent. Auch die Forderungen des Marburger Bundes nach verbindlichen tarifvertraglichen Regelungen zur Verbesserung der Arbeitssituation in den Bereitschaftsdiensten lehnt die VKA ab. Klare Festlegungen für planbare und verlässliche Arbeitszeiten scheuen die kommunalen Arbeitgeber, obwohl ihnen die Notwendigkeit einer Verbesserung der betrieblichen Organisation und Planung von Bereitschaftsdiensten wohl bewusst ist. Nach der jüngsten Mitgliederbefragung des Marburger Bundes leistet mehr als die Hälfte (55 Prozent) der Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Kliniken pro Monat durchschnittlich fünf bis neun Bereitschaftsdienste. Für Privatleben, das diesen Namen verdient, bleibt unter solchen Bedingungen kaum noch Zeit.


www.vka-tarifrunde.de

Marburger Bund Bundesverband
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14.12.2011 - Jahresrückblick
Das Jahr 2011 stand unter dem Motto „Wahlen“. Zum Beginn des Jahres stand die Ärztekammerwahl im Vordergrund. Hier hat nach 12 Jahren Amtszeit Herr Dr. Friebel sein Amt an die bisherige Stellvertreterin Frau Dr. Heinemann-März abgeben müssen. Zum Ende des Jahres standen die Vorstandwahlen unseres eigenen Landesverbandes an. Gewählt wurden nicht nur der neue Vorstand, sondern auch andere Gremien, wie die Kassenprüfer und die Landestarifkommission.
In der Zusammensetzung des Vorstandes haben sich einige Veränderungen ergeben. So wurde der 1. Vorsitzende Herr Dr. Hoffmeyer noch einmal für vier Jahre bestätigt, während sich ein Wechsel bei dem 2. Vorsitzenden ergeben hat. Der neue 2. Vorsitzende ist Herr Wunderlich Internist aus Halle, der den Platz im Vorstand mit Herrn Dr. Wiesenack gewechselt hat, der aus Krankheitsgründen als 2. Vorsitzender nicht mehr zur Verfügung stand. Allerdings wird Herr Dr. Wiesenack als Beisitzer weiterhin sein Wissen und sein Engagement zur Verfügung stellen. Auch wurde Herr Porsche aus Eisleben wieder als Beisitzer bestätigt. Neu im Vorstand sind Frau PD Dr. Schneemilch, Herr Dr. Hans-Georg Damert und Herr Dr. Peter Dobberstein. Die Kassenprüfer Herr Dr. Sommer und Frau Dr. Rosenkranz wurden wieder bestätigt, während sich die Landestarifkommission mit Herrn Dr. Müller sowie Herrn Dr. Maushake neu aufstellen hat. Frau Dr. Bock hingegen wurde wieder gewählt.

Aber nicht nur auf den Wahlen lag 2011 ein Augenmerk des Landesverbandes. Auch die eigentliche Arbeit durfte nicht vernachlässigt werden. So waren die Hauptaufgaben in der Umsetzung von Tarifverträgen zu finden. Noch immer steht die Klage für Zusatzurlaub für Nachtarbeit im Bereitschaftsdienst im Bereich der Länder (TdL) aus. Hier haben wir zwar auf halben Weg einen Erfolg zu verzeichnen, aber nun liegt der Endspurt vor uns. Derzeit ist noch offen, ob die Arbeitgeberseite Revision vor dem Bundesarbeitsgericht einreichen wird.

Die nächsten Wochen und die neue Tarifeinigung bei den Ländern werden zeigen, wie sich die Arbeitgeberseite verhalten wird. Auch stellen uns die Probleme zur Arbeitszeit immer wieder vor große Herausforderungen. Der anhaltende Personalmangel und die Beschäftigung von Honorarärzten in 85% der sachsen-anhaltinischen Krankenhäuser tragen nicht zur Entspannung der Lage bei. So beklagen viele Ärzte eine durchschnittliche Arbeitszeit von mehr als 68 Wochenstunden. Dies ist auf die zunehmende Zahl von Bereitschaftsdiensten und Aktivstunden im Rufdienst zurückzuführen.

Immer häufiger werden Rufdienste eingerichtet, obwohl diese keine sind. Größenteils sind die tatsächlich auflaufenden Stunden höher als die Regelarbeitszeit über die Wochentage. Auch wurde uns von Rufdiensten berichtet, die vom Freitagnachmittag bis zum Montagmorgen gehen sollen. Hier sind die Ärzte und deren Courage gefordert, sich dagegen zu wehren. Viele Ärzte sehen in der Kündigung der Opt-Out-Regelung eine Möglichkeit, sich wieder im normalen Leben orientieren zu können. Dies trifft bei den Arbeitgebern auf wenig Gegenliebe und somit wird häufig Druck auf die Ärzte ausgeübt. Obwohl wir in einigen Krankenhäusern Tarifvertragsverhandlungen führen, konnten wir noch keine Ergebnisse verzeichnen. Zum nächsten Jahr stehen weitere Verhandlungen für Tarifverträge an, die fristgerecht zum Jahresende gekündigt wurden. Wir hoffen, dass wir zeitnah ab Januar 2012 in die Tarifverhandlungen einsteigen können. Auf diesem Wege möchten wir uns bei allen Mitgliedern der Tarifkommissionen in den einzelnen Krankenhäusern für Ihr Engagement bedanken.

Im Zusammenhang mit der Tarifvertragsentwicklung auf Landesebene werden uns noch schwierige Zeiten erwarten. Durch den Verkauf von drei Krankenhäusern und der offenen Tarifsituation in 8 weiteren Krankenhäusern bleibt abzuwarten, wie sich hier die Tarifsituation 2012 gestalten wird.

2011 konnten wir unser Engagement für studentische Mitglieder intensivieren, was sich auch in den Mitgliederzahlen des Landesverbandes bemerkbar gemacht hat. Durch Vorträge und Unterstützung zahlreicher Veranstaltungen der Studenten sowie in persönlichen Gesprächen konnten wir unsere Mitgliederzahl in diesem Jahr steigern. Insgesamt können wir auf eine positive Mitgliederentwicklung zurückblicken. 2011 sind mehr Mitglieder eingetreten als durch Kündigung oder Überweisung in andere Landesverbände aus unserem Landesverband abgegangen sind. Last but not least stellt sich unsere neue Homepage den Ansprüchen der Mitglieder.

Der Vorstand und die Geschäftsstelle wünschen allen Mitgliedern besinnliche Feiertage und ein gesundes sowie erfolgreiches Jahr 2012.

06.12.2011 - Aufruf zur Urabstimmung für Mitglieder in den Krankenhäusern im Geltungsbereich des TV-Ärzte VKA

Sehr geehrtes Mitglied,
die Große Tarifkommission des Marburger Bundes hat die Tarifverhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für gescheitert erklärt.

In der vierten Verhandlungsrunde haben die Arbeitgeber ein Angebot vorgelegt, das eine Provokation ist. Bei einer Gesamtlaufzeit von 16 Monaten sollen neben einer Einmalzahlung von 250 Euro die Grundgehälter um 1,48 % steigen; das ist weit weniger als die Inflationsrate und weit weniger als die Krankenhäuser an zusätzlichen Erlösen tatsächlich einnehmen werden.

Auch die weiteren Forderungen des Marburger Bundes wurden mit unverbindlichen Absichtserklärungen beantwortet.

Deshalb ist es an der Zeit, die VKA mit wirkungsvollen Maßnahmen zu einem wesentlich besseren Angebot zu zwingen. Die Arbeitgeber müssen erkennen, dass die Ärztinnen und Ärzte nicht bereit sind, sich politische Provokationen und unseriöse Angebote gefallen zu lassen.

Unsere Forderungen - bessere Bezahlung von Bereitschaftsdiensten; Begrenzung der Zahl der Bereitschaftsdienste und rechtzeitige, verbindliche Dienstplangestaltung (familienfreundliche Dienstplanung); sechs Prozent mehr Gehalt; verbesserte Tarifstruktur (Wertschätzung für Berufserfahrung) - sind angemessen!

Um unsere Ziele zu erreichen, hat die Große Tarifkommission des Marburger Bundes beschlossen, seine Mitglieder in den Krankenhäusern im Geltungsbereich des TV-Ärzte VKA zu einer Urabstimmung über die Aufnahme von Arbeitskampfmaßnahmen in der Zeit vom 09.12.2011 bis 09.01.2012 aufzurufen.

Wir brauchen daher Ihre Stimme!

Beteiligen Sie sich bitte an der Urabstimmung!

Arbeitskampfmaßnahmen sind unumgänglich, um unsere tariflichen Ziele zu erreichen. Ärztinnen und Ärzte haben sich lange genug geduldig gezeigt.

Ihr Marburger Bund Bundesvorstand

PS
Sprechen Sie bitte Ihre Kolleginnen und Kollegen an, ob sie schon Mitglied im Marburger Bund sind. Unser hoher Organisationsgrad ist jetzt besonders wichtig!

22.11.2011 - Dr. Dieter Hoffmeyer weitere vier Jahre an der Landesspitze

Dr. Dirk Wunderlich neuer Stellvertreter / Drei neue Beisitzer im Landesvorstand

Magedeburg (jz). Dr. Dieter Hoffmeyer bleibt eine weitere Legislatur an der Spitze des Marburger Bundes, Landesverband Sachsen-Anhalt. Mitte November bestätigte die 20. Hauptversammlung in Magdeburg den Anästhesisten, der an der Otto-von-Guericke-Universität die Schmerzambulanz leitet.

Es wird seine letzte Amtszeit sein. Dr. Hoffmeyer, der seit 14 Jahren den Vorsitz des MB-Landesverbandes inne hat und somit eine lange Zeit eine wichtige Konstante in der Arbeit des MB-Landesverbandes bildet, kündigte der Hauptversammlung an: „Ich stehe beim nächsten Mal nicht mehr zur Verfügung.“

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26.10.2011 - * STREIK TDL *


ES GEHT AUCH ANDERS!

Wenn wir jetzt gemeinsam nichts tun und Signale setzen, werden sich die derzeitigen Arbeits- und Lebensbedingungen der Ärzte noch mehr verschlechtern, da immer weniger Nachwuchs in die Kliniken drängen wird. Damit wird immer mehr Arbeit auf die wenigen noch im Krankenhaus beschäftigten Ärzte abgewälzt und deren knapp bemessene Freizeit noch mehr beschnitten. Dies hat dann auch Folgen für die Versorgung von Patienten.

Setzen Sie selber Zeichen und Signale, dass es so nicht weiter gehen kann.

Fühlen Sie sich unter dem Arbeitsdruck und den schlecht bezahlten Diensten zu ungünstigen Zeiten, wie Nachtarbeit und Bereitschaftsdiensten noch wohl?

Wir glauben, dem ist nicht so!

Haben Sie noch Zeit für Ihre Familie und oder andere persönliche Aktivitäten nach der Arbeit oder nach einem Bereitschaftsdienst?

Wir glauben, dem ist nicht so!

Wollen Sie sich weiter gefallen lassen, dass für gute Hochschulmedizin, die nur durch Sie möglich ist, weiter Schwachstromgehälter bezahlt werden?

Wir glauben, dem ist nicht so!

Unterstützen Sie uns und Ihre Interessen bei den Arbeitskampfmaßnahmen der nächsten Wochen.

Flyer (PDF)

 

26.10.2011 - „Wer sie nicht hat, verschenkt Geld“

Altersvorsorge im 21. Jahrhundert bedeutet persönliches Zukunftsmanagement.
Daher ist zur Sicherung des Lebensstandards im Alter eine möglichst früh begonnene Vorsorge ebenso wichtig wie die Wahl des richtigen Weges zum effektiven Aufbau dieses zusätzlichen Vorsorgevermögens.

Denn die demografischen Veränderungen werden in den nächsten Jahren den Rententopf erheblich langsamer wachsen lassen, als bisher. Zudem schwächt die weiter steigende Lebenserwartung auch die Leistungsdynamik der Versorgungswerke.
Damit die berufsständischen Versorgungswerke die Leistungen auf dem bisherigen Niveau halten, können sind Anpassungen erforderlich. Das heißt, das Rentenalter steigt an, die Beiträge werden angehoben oder der Wegfall bzw. die Senkung von Leistungen müssen die höheren Anforderungen kompensieren.

Zudem vermindert die steigende Versteuerung der Renten den zur Sicherung des Lebensstandards verfügbaren Geldbetrag. Auch dies lässt die Versorgungslücke weiter wachsen und zu alledem wirkt auch noch der Kaufkraftverlust.

Warum ist die betriebliche Altersvorsorge so effektiv?

Ärzte sind also gut beraten, sich um zusätzliche Vorsorge zu kümmern. Naheliegend ist der Gedanke, die mit der betrieblichen Altersversorgung (Entgeltumwandlung) zu tun. Hierbei zahlt die Ärztin/ der Arzt einen Teil seines Bruttogehaltes direkt in eine Altersversorgung ein. Das funktioniert ganz einfach: Der Arzt trifft mit seinem Krankenhaus eine Vereinbarung, dass sich das Bruttoeinkommen um einem bestimmten Betrag verringert. Diesen Betrag zahlt die Klinik direkt in einen Vorsorgevertrag zu Gunsten des Arztes ein.

Wo liegt der Vorteil?

Dass die Vorsorge über den Betrieb deutlich effektiver als eine private Vorsorge ist, liegt in erster Linie an der vollständigen Steuerfreiheit der Einzahlungen.

Beispielrechnungen zeigen, dass die Ärztin/ der Arzt am Ende aus der betrieblichen Vorsorge eine deutlich höhere Rentenleistung erwarten kann, als aus einem privaten Rentenvertrag. Durch die 100 %-ige Steuerfreiheit der Entgeltumwandlung ist der Einzahlungsbetrag um ca. 40 % höher als bei einer privat vereinbarten Versorgung.
Zusätzlich fällt während der Ansparphase keine Kapitalertragssteuer an.
Die Versteuerung erfolgt erst bei Auszahlung im Alter mit dann regelmäßig günstigeren Steuersätzen. Selbst in der Variante der Kapitalauszahlung statt einer Rente ist die betriebliche Vorsorge dem privaten Vertrag regelmäßig überlegen.

Deshalb schreibt die Verbraucherzentrale in einem aktuellen Ratgeber zur Altersversorgung:

„Denn Tatsache ist, das die „Betriebliche“ die am stärksten geförderte Altersversorgung überhaupt ist.“

Wenn Sie Fragen zu unseren Ansprechpartnern haben, können Sie sich gern an unsere Geschäftsstelle wenden.

20.10.2011 - Jahreshauptversammlung des Marburger Bundes Landesverband Sachsen - Anhalt

 

E I N L A D U N G
zur Jahreshauptversammlung des Marburger Bundes
Landesverband Sachsen - Anhalt

am Dienstag 15. November 2011, 17.30 Uhr
im Verwaltungszentrum für Heilberufe
Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg,
(Konferenzraum E 78)

Tagesordnung:

1. Begrüßung
2. Tätigkeitsbericht des 1. Vorsitzenden Herrn Dr. Dieter Hoffmeyer
3. Bericht der Geschäftsführung
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Verabschiedung des Jahresabschlusses 2010
6. Entlastung von Vorstand und Geschäftsführung
7. Bestätigung des vorläufigen Haushaltsplanes 2012
8. Wahl des Vorstandes
9. Wahl der Kassenprüfer
10. Wahl der Landestarifkommission
11. Sonstiges


Laut Satzung §6 und §11 haben nur ordentliche (aktive) Mitglieder ein Wahlrecht.

30.09.2011 - TdL-Tarifrunde 2011: Auch Ärzte der Universität in Magdeburg aktiv

An der Universitätsklinik Magdeburg kamen am Mittwoch, 28. September, mehr als 60 Ärztinnen und Ärzte zu einer „aktiven Mittagspause“ zusammen, um für eine bessere Vergütung und bessere Arbeitsbedingungen einzustehen.

Dabei brachten die Ärzte auch ihren Unmut zum Ausdruck, über die derzeitigen schlechten Arbeitsbedingungen. So arbeiten die Ärzte an den Universitäten 42 Wochenstunden, im Vergleich zu anderen Berufen oder Kollegen in anderen Krankenhäusern sind dies im Durchschnitt 2 Stunden mehr, für effektiv weniger Grundgehalt. Auch gibt es nur wenige Ansatzpunkte für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die oft überlangen Dienste und darauffolgenden Bereitschaftsdienste werden nur minimal über die Vergütung gewürdigt. Auch fordern die Ärzte ein Arbeitszeiterfassungssystem, welches objektiv die Arbeitszeit wiederspiegelt.

Hochleistungsmedizin darf nicht über Schwachstromgehälter finanziert werden.

Hinter der Hochleistungsmedizin stehen Menschen die für ihre Arbeit vernünftig vergütet werden sollten.

19.09.2011 - Zusatzurlaub für Nachtbereitschaft im Bereitschaftsdienst auch an den Uni´s in Sachsen Anhalt

Die Klage zum Zusatzurlaub für Nachtarbeit im Bereitschaftsdienst an den Universitäten (TdL) wurde am 14.09.2001 vom Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt zugunsten der Ärzte entschieden.

Schon im Februar hatte das Bundesarbeitsgericht die zugrunde liegende Rechtsfrage für den Tarifvertrag Ärzte VKA in einer Grundsatzentscheidung zugunsten der Ärzte entschieden. Im März folgte eine weitere Entscheidung des Bundesarbeitsgericht für die Ärzte, die an den hessischen Universitäten beschäftigt sind.

In der mündlichen Verhandlung ließ der Vertreter des Landes Sachsen-Anhalt jedoch erkennen, dass das Land Sachsen-Anhalt nicht bereit ist, diese Urteile zu akzeptieren.

Das Landesarbeitsgericht folgte jedoch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes und bestätigte, dass den Ärzten an den Universitäten (TdL) Zusatzurlaub für Nachtarbeit im Bereitschaftsdienst zusteht. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Auf Antrag der Arbeitgeberseite musste das Gericht, wegen der besonderen Bedeutung der Sache, dieser das Recht einräumen, gegen das Urteil Revision zum Bundesarbeitsgericht einzulegen. Ob das Land Sachsen Anhalt davon Gebrauch macht oder das Urteil umsetzt, bleibt nun abzuwarten.

Bitte vergessen Sie nicht den Zusatzurlaub für Nacharbeit im Bereitschaftsdienst, für das laufende Jahr wieder geltend zu machen.

Sofern Sie hierzu Fragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

18.08.2011 - GLEICHER URLAUB FÜR ALLE?

Änderung der Rechtsprechung zur Staffelung der Urlaubshöhe nach dem Alter

Nach der Einführung des allgemeinen Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetzes kam es in der Vergangenheit wiederholt zu Entscheidungen, wonach Gesetze oder tarifliche Vorschriften, soweit sie eine unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmern, je nach Alter, vorsehen , für unwirksam erklärt wurden. So geschehen bezüglich der Vorschrift des § 622 BGB, wonach erst Beschäftigungszeiten nach dem 25. Lebensjahr der Berechnung der Kündigungsfristen gelten sollen.

Nunmehr hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden, dass tarifliche Vorschriften, wonach ältere Arbeitnehmer mehr Urlaub erhalten als jüngere, gegen das AGG verstoßen und damit unwirksam sind. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichtes hat dies zur Folge, dass alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf den Maximalurlaub haben, egal wie alt sie sind. Diese Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen.

Da die Frage auch europarechtlich relevant sein könnte, besteht die Möglichkeit, dass das Bundesarbeitsgericht die Angelegenheit nicht selbst entscheidet, sondern dem Europäischen Gerichtshof mit der Frage, ob die Vorschrift gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstößt, zur Entscheidung vorlegt. Dies bleibt abzuwarten.

Bis dahin sollten jedoch alle Arbeitnehmer unter Verweis auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf, Urteil vom 18.01.2011, Az. 8 Sa 1274/10, den Urlaubsanspruch geltend machen, der ihnen nach der höchsten Urlaubsstaffel zustehen könnte.

Wie die Rechtslage endgültig entschieden wird, ist derzeit offen. Es gibt auch genau gegenteilige Entscheidungen, z. B. des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg.

Sollten Sie Ihre Urlaubsansprüche jedoch nicht noch dieses Jahr geltend machen und nach Ablauf der Verfallsfristen ggf. gerichtlich einfordern, wäre der Urlaubsanspruch mit Ablauf des Jahres jedoch verfallen.

Sollte also erst im nächsten Jahr die Entscheidung zugunsten auch der jüngeren Arbeitnehmer fallen, könnten Sie den Urlaubsanspruch für das Jahr 2011, wenn Sie ihn bis dahin nicht ordnungsgemäß geltend gemacht haben, nicht mehr einfordern.

Für weitere Informationen steht die für Sie zuständige Geschäftsstelle gern zur Verfügung.

Ihr MB-Team

09.08.2011 - Aufsichtsratswahlen HELIOS Kliniken GmbH
In den Häusern des Helios-Konzerns haben diesen Moat die Delegiertenwahlen im Vorfeld der eigentlichen Aufsichtsratswahl am 12. Oktober stattgefunden.

Die Kandidaten:

Liste 1 - Gewerkschaftsvertretung


Herr Armin Ehl Hauptgeschäftsführer Marburger Bund Bundesverband
Herr Michael Schick Stv. Referatsleiter Tarifpolitik Marburger Bund Bundesverband
Herr Sebastian Menke Rechtsanwalt und Justitiar Marburger Bund LV Berlin/ Brandenburg
Herr Uwe Scholz Rechtsanwalt und Justitziar Marburger Bund LV Berlin/ Brandenburg

Liste 2 - Arbeitnehmervertretung


Frau Dr. Irina Hayek Fachärztin für Kinderchirurgie HELIOS Klinikum Berlin-Buch
Herr Wilhelm-René Willems Facharzt für Chirurgie HELIOS Klinikum Berlin-Buch
Herr Dr. Harald Mertes Facharzt für Anästhesiologie HELIOS Klinikum Erfurt
Herr Dr. Mark Thomas Facharzt für Pathologie HELIOS Klinikum Erfurt
Herr Dr. Uwe Jaeschke Facharzt für Kinderchirurgie HELIOS Klinikum Berlin-Buch
Herr Dr. Rico Badenschier Assistenzarzt für Radiologie HELIOS Klinikum Schwerin GmbH
Herr Gregor Friedl Facharzt für Anästhesiologie HELIOS Kliniken Schwerin GmbH
29.07.2011 - 3. Runde der Tarifverhandlungen mit der TdL am 27. Juli 2011 in Hannover

Der Marburger Bund hat am vergangenen Mittwoch, 27. Juli, die Tarifverhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) unterbrochen. Auch in der 3. Tarifrunde in Hannover legte die Arbeitgeberseite kein Angebot vor, so dass die MB-Verhandlungskommission die ursprünglich für zwei Tage anberaumte Verhandlungsrunde nach nur wenigen Stunden unterbrach - ohne einen neuen Termin zu vereinbaren.

>>Näheres hier<< (pdf)

14.07.2011 - Ärztinnen und Ärzte an den in der VBGK zusammengeschlossenen Berufsgenossenschaftlichen Kliniken
Neues Angebot der Arbeitgeber in letzter Minute. Im zugespitzten Tarifkonflikt zwischen dem Marburger Bund und der Vereinigung Berufsgenossenschaftlicher Kliniken (VBGK) sind die Arbeitgeber kurz vor Beginn der Arbeitsniederlegungen offenbar zur Räson gelangt und haben ein neues offizielles Angebot vorgelegt.
08.07.2011 - Erfahrungsaustausch für Personal- und Betriebsräte sowie Mitarbeitervertretungen am 28.09.2011 in Magdeburg

>>Näheres unter Veranstaltungen<<

07.07.2011 - Clinical Skills - Summer School 2011 Vorbereitungskurs für das PJ vom 09./ 10. September 2011 in Aachen


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29.06.2011 - Mitglied, aber wo?

Sehr geehrte Mitglieder,

alle Jahre wieder brauchen wir Ihre Mithilfe und Unterstützung.

Die stetige Zunahme der Ärzteabwanderung erschwert die Informationspolitik für unsere Mitglieder. In vielen Krankenhäusern haben neue Kollegen angefangen, die häufig engagiert in ihren vorherigen Landesverbänden waren. Trotz Information in der Marburgerbundzeitung melden sich viele Ärzte nicht um. Häufig bemerken die Ärzte erst in brenzligen Situationen, dass sie vergessen haben, sich umzumelden.

Bei einem Wechsel des Kammerbezirkes müssen die Ummeldungen ja auch erfolgen. Warum nicht auch beim Marburger Bund?

Ihr MB-Team

27.06.2011 - Herr Dr. Friebel von Kammerspitze verdrängt
Schlappe für den Marburger Bund. Nach zwölf Jahren tritt MB-Mitglied Dr. Henning Friebel das Präsidentenamt der Ärztekammer Sachsen-Anhalt an seine bisherige Stellvertreterin Dr. Simone Heinemann-Meerz ab. Auf der konstituierenden Sitzung der Kammerversammlung Ende Juni in Magdeburg entfielen auf ihn lediglich 14 von 33 Stimmen, während die niedergelassene Kardiologin Heinemann-Meerz aus Halle 19 Stimmen verbuchte. Sie ist seit 1995 Mitglied der Kammerversammlung. Das Amt der Vizepräsidentin hatte sie seit 2007 inne.
27.06.2011 - Mitmachen ist Pflicht – neue Befragungsrunde zur Weiterbildung
Seit 1. Juni können Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung und Weiterbildungsbefugte erneut über das Online-Portal www.evaluation-weiterbildung.de Auskunft zu den Stärken, Schwächen und Verbesserungspotenzialen der Weiterbildung geben. Das gemeinsame Projekt „Evaluation der Weiterbildung“ von Bundesärztekammer und Landesärztekammern zur Qualität der Weiterbildung in Deutschland wurde vor zwei Jahren mit einer ersten Befragung gestartet. Nunmehr haben die weiterzubildenden Ärztinnen und Ärzte bis zum 31. August 2011 die Möglichkeit, an der zweiten Befragungsrunde teilzunehmen. Für die Weiterbildungsbefugten endet die Befragung am 31. Juli 2011. Die ersten Ergebnisse der Evaluation sollen im Oktober/November 2011 vorliegen.

Der Marburger Bund ruft alle Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung und die Weiterbildungsbefugten auf, sich an der laufenden Evaluation der Weiterbildung zu beteiligen. „Eine Verbesserung der Weiterbildung ist nur mit hoher Beteiligung möglich und daher Pflicht jeder Ärztin und jedes Arztes“, erklärten die Delegierten der 119. Hauptversammlung des Marburger Bundes Ende Mai in Kiel.

Über das Projekt „Evaluation der Weiterbildung“ und die damit zusammenhängenden Fragen berichtet die Marburger Bund Zeitung in einer Artikelserie:
http://www.marburger-bund.de/mb-zeitung/wbdg_eva_index.php

28.04.2011 - Marburger Bund obsiegt im Streit um Zusatzurlaub
Ärzte, die in der Zeit vor 2010 nächtliche Bereitschaftsdienste geleistet haben, können dafür Zusatzurlaub beanspruchen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht nun bestätigt und damit im Auslegungsstreit zwischen dem Marburger Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) über Bestimmungen des Tarifvertrags für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA) der Ärztegewerkschaft Recht gegeben.

Der Klage eines durch den Marburger Bund Hessen vertretenen Arztes wurde vollumfänglich stattgegeben. Nach dem Urteil vom 23. Februar 2011 (Az.: 10 AZR 579/09) führen bis zum 31. Dezember 2009 geleistete Bereitschaftsdienststunden in der Nacht (21 Uhr bis 6 Uhr) zu einem Anspruch auf Zusatzurlaub nach der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmung des § 28 Abs. 3 TV-Ärzte/VKA. Für nächtliche Bereitschaftsdienststunden seit dem 1. Januar 2010 haben die Tarifvertragsparteien eine Neuregelung geschaffen, die eine Kombination aus Zusatzurlaub und Nachtzuschlägen vorsieht (§ 28 Abs. 4 TV-Ärzte/VKA).

Kollegen, die vor 2010 rechtzeitig ihre Ansprüche auf Zusatzurlaub gegenüber ihrem Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht haben, können in 2011 für jeden damals nicht gewährten Tag Zusatzurlaub einen Tag Ersatzurlaub beanspruchen. Der damals nicht gewährte Zusatzurlaub hat sich wegen der nicht berechtigten Ablehnung durch den Arbeitgeber aus dem Gesichtspunkt des Schadenersatzes wegen Verzug in Ersatzurlaub gleicher Dauer gewandelt. Dieser Ersatzurlaubsanspruch unterliegt keinen Verfallsfristen, sondern der gesetzlichen Verjährung, dennoch empfiehlt es sich den Urlaub zeitnah beim Arbeitgeber zu beanspruchen, damit dieser dem Urlaubskonto gutgeschrieben werden kann. Eine Auszahlung des Ersatzurlaubes ist direkt nicht vorgesehen. Der Urlaub muss, soweit möglich in natura genommen werden. Eine individuelle Vereinbarung über die Auszahlung ist aber im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber möglich.

28.03.2011 - TVöD – oder weiter – arztspezifischer Tarifvertrag
Wir brauchen Ihre Unterstützung.

Am 05.04.2011 findet bei der Bundesregierung eine Sitzung statt, in dieser wird über die Zukunft der MB-Arzt-Tarifverträge entschieden. Hierbei soll kleineren Gewerkschaften (Spartengewerkschaften) in vielerlei Hinsicht das Recht ihrer Eigenständigkeit beschnitten werden. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass Sie die Ansprüche, die sich aus dem arztspezifischen Tarifvertrag ergeben verlieren oder unter TVöD-Regelungen fallen.

Dies wäre ein Absturz auf ganzer Linie.

Bitte nutzen Sie die im Anhang befindliche Unterschriftenliste und senden Sie diese bitte bis zum 04.04.2011 an die auf der Liste angefügte Fax-, Mail-, oder Postadresse zurück. Bitte lassen Sie auch Ihre Kollegen unterschreiben.

Freiheit-statt-Tarifdiktatur (PDF)

Vielen Dank!

14.12.2010 - Jahresrückblick 2010 Landesverband Sachsen-Anhalt

Die Schnelllebigkeit eines Jahres zeigt sich an dem Aufwand und den Aktivitäten. 2010 stand ganz im Zeichen der Studenten. So haben wir im Sommer die Medimeisterschaften der Studenten mit begleitet und unterstützt. Auch wirbt der Landesverband mit einer eigenen Werbekampagne für einen Eintritt. Unter dem Motto „Student wirbt Student“ können diese ihren Geldbeutel auffüllen. Für jeden geworbenen Studenten zahlt unser Landesverband 15 €. Im Oktober waren auch wir gemeinsam mit dem Fachschaftsrat zum Erstsemestertag und konnten uns präsentieren.

Neben den alltäglichen Aufgaben haben wir für die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt ein Ampelsystem erarbeitet, welches Schwachpunkte aufzeigt. Dieses ist auf unserer Homepage veröffentlicht und wird regelmäßig aktualisiert. Auch sind die Ärztestreiks an unseren Krankenhäusern nicht spurlos vorbei gegangen. Viele Ärzte haben sich beteiligt. Parallel zu den zentralen Streiks für eine bessere Vergütung konnten wir auf Landesebene 9 Haustarifverträge abschließen.

Mitte des Jahres haben wir eine Umfrage unter den Ärzten in Weiterbildung gestartet. Diese Umfrage zeigt nach ihrer Auswertung verblüffende Ergebnisse. Es war das erste Mal möglich Vergleiche zu 2009 zu erstellen. Diese Umfrage haben wir in Auszügen auf unserer Homepage veröffentlicht.

Im September starteten wir gemeinsam mit unseren Ärzten eine E-Mail-Aktion zum Thema „Koalitionsfreiheit“. Hier sind sehr viele Ärzte unserem Aufruf gefolgt und haben mit einer Mail an die zuständigen Ministerien ihrem Unmut Luft gemacht. Neben dieser Aktion gab es noch Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema „Rund um´s MVZ“. Bei all diesen Aktionen ist unsere Hauptaufgabe die Betreuung und Beratung unserer Mitglieder nicht zu kurz gekommen. Im Verhältnis zu 2009 ist hier sogar ein Anstieg zu verzeichnen.

Zum Jahresende konzentrieren wir uns ganz auf die Vorbereitung der Kammerwahl 2011.

Auch müssen wir mit einem Wehmutstropfen auf das Jahr 2010 zurückblicken. Das BAG hat entschieden, dass die AiP-Zeit sich nicht tarifvertraglich widerspiegelt.

Wir wünschen unseren Mitgliedern einen besinnlichen Jahresausklang.

02.11.2010 - WICHTIG!!! Zusatzurlaub 2007

Um für viele Ärzte den Klageweg zu vermeiden, haben wir versucht mit den Arbeitgebern eine Lösung zu finden, die darauf abzielt, dass die Arbeitgeberseite eine Erklärung abgibt, dass sie auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Außerdem erhoffen wir uns, dass mit dieser Erklärung eine Anerkennung abgegeben wird, dass man das BAG-Urteil, sofern dieses zugunsten der Ärzte entschieden wird, auch entsprechend umsetzt. Leider empfiehlt der Kommunale Arbeitgeberverband den Arbeitgebern diesen Weg nicht zu beschreiten.
Deshalb müssen alle Ärzte, die Ihren Anspruch auf diesen Zusatzurlaub aufrecht erhalten möchten noch in 2010 Klage erheben.

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29.09.2010 - BDA-DGB-Initiative zur Tarifeinheit / Wahrung der Koalitionsfreiheit

Sehr geehrte Mitglieder,

im Jahr 2006 erkämpften sich die Ärzte, verbunden mit viel Strapazen und Entbehrungen, ihre Eigenständigkeit mit einem Tarifvertrag.
Nachdem das Bundesarbeitsgericht eindeutig festgestellt hat, dass „die Tarifeinheit keine Funktionsbedingung der Tarifautonomie“ ist.
Diskutiert nun die Politik, ob diese Eigenständigkeit wieder eingeschränkt werden soll und muss.

Entscheidend für das Zustandekommen von Tarifverträgen ist die Tariffähigkeit der Gewerkschaft, die sich u. a. aus der Stärke ihrer Mitglieder ergibt.
Die geplante Aufhebung der Koalitionsfreiheit zeugt von einem höchst bedenklichen Freiheits- und Verfassungsverständnis der Forderer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und wäre ein Rückschritt.

Wir müssen gemeinsam für den Erhalt einer starken Ärztegewerkschaft kämpfen.

Senden Sie bitte den zuständigen Ministerien den beiliegenden Musterbrief. Hierzu klicken Sie bitte die unten aufgeführten Ministerien einzeln an. In dem sich dann öffnenden Fenster können Sie die unten aufgeführten Felder ausfüllen und den Musterbrief abschicken.

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18.08.2010 - Die Kampagne des Marburger Bundes für gewerkschaftliche Pluralität und Tarifautonomie
 

- Rettet die Koalitionsfreiheit -

Die Kampagne des Marburger Bundes für gewerkschaftliche Pluralität und Tarifautonomie
„Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedin¬gungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.
Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. ...“

(Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz)


Die in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit ist Grundrecht aller Arbeitnehmer in Deutschland.

Koalitionsfreiheit impliziert, dass Arbeitnehmer für die tarifpolitischen Forderungen ihrer Gewerkschaft in letzter Konsequenz auch streiken dürfen – unabhängig davon, ob für Tarifverträge anderer Gewerkschaften im gleichen Betrieb eine Friedenspflicht gilt. Dieses Recht der Arbeitnehmer wollen die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mit ihrer gemeinsamen Initiative zur gesetzlichen Regelung des Grundsatzes der Tarifeinheit („Ein Betrieb – ein Tarifvertrag") aushebeln.

Arbeitgeber und DGB wollen, dass der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft im Betrieb Vorrang vor anderen Tarifverträgen hat. Ziel ist es, die gerade erst geänderte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifeinheit per Gesetz rückgängig zu machen. In seinem wegweisenden, von Marburger Bund-Mitgliedern erstrittenen Urteil vom 7. Juli 2010 hat das Bundesarbeitsgericht nämlich unmissverständlich klargestellt: Der Grundsatz der Tarifeinheit ist mit der durch die Verfassung geschützten Koalitionsfreiheit unvereinbar.

Bei ihrem Versuch, die Monopolstellung von Einheitstarifverträgen zu wahren und die Rechte kleinerer Gewerkschaften einzuschränken, werden Arbeitgeber und DGB inzwischen auch durch eine Bundesratsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz für ein Gesetz zur Wiederherstellung der Tarifeinheit unterstützt (Drs. 417/10 vom 6. Juli 2010).

Vielfalt schützt vor Tarifkartellen und Zentralismus

Das Konstrukt Tarifeinheit durch Einheitstarifvertrag ist von der Wirklichkeit längst überholt. Seit Jahren werden in Betrieben verschiedene, von unterschiedlichen Gewerkschaften abgeschlossene Tarifverträge angewandt. Tarifpluralität ist gerade auch an den Krankenhäusern dank der arztspezfischen Tarifverträge des Marburger Bundes gelebte und bewährte Realität. Das Bundesarbeitsgericht hat dies ausdrücklich anerkannt. Das Dogma der Tarifeinheit hat keinen Bestand mehr.

Eine Vielzahl von Arbeitsrechtlern und Verfassungsjuristen hat die neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausdrücklich begrüßt und eine Rückkehr zur sogenannten Tarifeinheit als verfassungswidrig verworfen. Nur die Pluralität der Gewerkschaftslandschaft schützt vor Tarifkartellen und Zentralismus.

Das Selbstbestimmungsrecht von Menschen in ihren eigenen Angelegenheiten gehört in der Demokratie zu den ehernen Grundrechten und im deutschen Grundgesetz zu den Garantien, die unmittelbar aus der Menschenwürde resultieren. Das Grundgesetz gewährleistet auch im Bereich des Arbeitsrechts völlig selbstverständlich die positive und die negative Koalitionsfreiheit. Im Zweifel gilt der Vorrang der Freiheit.

Der Marburger Bund sieht in dem Versuch, das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Juli 2010 wieder rückgängig zu machen und das Dogma der Tarifeinheit gesetzlich zu verankern, einen Angriff auf die in der Verfassung verbrieften Grundrechte aller Arbeitnehmer.

Dagegen werden wir uns entschieden zur Wehr setzen!

23.04.2010 - Rechtsprechung "Anerkennung AIP-Zeit"
7 Minuten Verhandlung und ein Funken Hoffnung

BAG folgt in seiner Rechtsprechung „Anerkennung AIP-Zeit“ dem ersten Urteil von 2009
Trotz einer völlig anderen Situation in Sachsen-Anhalt hat das BAG gestern überraschend, beide positiv entschiedenen Urteile vom Arbeitsgericht und vom Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalts aufgehoben.

Obwohl die Arbeitgeberseite nicht bestritten hat, dass der Kläger während seiner AiP-Zeit allein verantwortlich für eine gesamte Station war, auch Bereitschaftsdienste nur mit einem Hintergrunddienst allein durchführen musste, sahen die Richter keinen Grund die AiP-Zeit als ärztliche Tätigkeit zu bestätigen.

Auch die Unterschiedsbehandlung an der Universität konnte die Richter nicht überzeugen, dass die Voraussetzungen unterschiedlich gelagert sind. In den Unis in Sachsen-Anhalt arbeiten Ärzte Seite an Seite mit Kollegen, die in der Anstalt öffentlichen Rechts angestellt sind. Diese bekamen die AiP-Zeit bei Ihrer Einstufung anerkannt.

Damit haben nun die Ärzte die über die Fakultät angestellt sind einen deutlichen Nachteil hinnehmen müssen.
12.10.2009 - Zusatzurlaub für Nachtarbeit
Sehr geehrte Mitglieder,

wie bereits mehrmals erinnert, möchten wir wieder auf das Problem „Zusatzurlaub für Nacharbeit“ aufmerksam machen. In verschiedenen Bundesländern wurde schon in der 2. Instanz ein positives Urteil zu diesem Thema ausgeurteilt. Auch in Sachsen-Anhalt läuft ein Verfahren.
Die Arbeitgeberseite muss diese Urteile nicht flächendeckend umsetzen, da noch immer Revisionsverfahren anhängig sind.

Es ist wichtig, dass Sie zum Jahresende noch einmal durch eine Geltendmachung den Arbeitgeber auffordern Ihnen den ausstehenden Zusatzurlaub für 2009 zu gewähren.

04.07.2008 - Anerkennung der AiP-Zeit gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 TV-Ärzte an Universitätskliniken
Die 9. Kammer des Landesarbeitsgerichtes Halle (LAG Halle) hat am 24.4.2008 die vom beklagten Land eingelegte Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Magdeburg (ArbG MD) zurückgewiesen (Az: 9 Sa 475/07 E).
Damit bestätigt das LAG Halle das Urteil des ArbG MD (Az: 6 Ca 944/07 E), in dem das Land Sachsen-Anhalt dazu verurteilt wurde, den Kläger (ein Arzt an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg) per 01.07.2006 in die Entgeltgruppe Ä1 Stufe 5 einzugruppieren und somit beim Stufenaufstieg die AiP-Zeit zu berücksichtigen.

Im Gegensatz zum erstinstanzlichen Urteil des Arbeitsgerichtes Magdeburg geht das Berufungsgericht davon aus, dass die AiP-Zeit des Klägers als Zeiten einschlägiger Berufserfahrung anzusehen sind und somit gem. § 16 Abs. 2 Satz 1 TV-Ärzte beim Stufenaufstieg als Vorzeiten ärztlicher Tätigkeit berücksichtigt werden müssen.

In seiner Urteilsbegründung stellt das Gericht darauf ab, dass der Kläger während seiner AiP-Zeit „tatsächlich keine andere Tätigkeit als ärztliche Tätigkeit verrichtete“ und zwangsläufig einschlägige Berufserfahrungen im Sinne des § 16 Abs. 2 Satz 1 TV-Ärzte sammelte. „Der Ausübung ärztlicher Tätigkeit über einen Zeitraum von 18 Monaten ist das Sammeln einschlägiger Berufserfahrung zwingend immanent“, so das Gericht.

Abzuwarten bleibt, ob das beklagte Land sich dieser Argumentation unterordnet oder Revision beim BAG einlegt.

Näheres zur Urteilsbegründung, bitte hier kicken.

19.06.2008 - Können auch von Ärzten eines MVZ belegärztliche Leistungen erbracht werden?
Dem Sozialgericht Marburg lag folgender Fall vor: Bei dem Kläger handelt sich um ein MVZ in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Im MVZ ist unter anderem ein Facharzt für Innere Medizin mit dem Teilgebiet Kardiologie beschäftigt, der die Anerkennung als Belegarzt bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung beantragt hatte. Die Kassenärztlichen Vereinigung lehnte dies mit der Begründung ab, dass dafür bei dem Facharzt nicht die festgelegten Voraussetzungen des Bundesmantelvertrages erfüllt seien. Eine belegärztliche Tätigkeit durch angestellte Ärzte im MVZ sei nicht möglich, da der betreffende Arzt als angestellter Arzt in einem MVZ kein zugelassener Vertragsarzt im Sinne des § 24 Ärzte-ZV sei.
Das Sozialgericht Marburg entschied (Urteil vom 30.01.2008, Az: S 12 KA 1079/06), dass belegärztliche Leistungen auch durch ein MVZ erbracht werden dürfen, da alle Vorschriften (die Vertragsärzte betreffen) auch für Medizinische Versorgungszentren anzuwenden seien. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen sei oder etwas Abweichendes aus der Besonderheit des MVZ folge. Dieser Schlussfolgerung zugrunde steht einem MVZ grundsätzlich die Befugnis zu, als Partner eines Belegarztvertrages aufzutreten. Belegärztliche Leistungen können durchaus nur durch die in ihnen tätigen Ärzte erbracht werden. Da es auf die persönliche Eignung der jeweiligen angestellten Ärzte ankomme, bleibt somit die Genehmigung personengebunden. Die persönlichen Voraussetzungen für die Belegarztanerkennung müssten demnach in der Person des Arztes gegeben sein. Einem tätigen Vertragsarzt des MVZ hingegen können sie unmittelbar erteilt werden. Ist in einem MVZ ein Arzt angestellt, der die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, wird dem MVZ die Genehmigung speziell für diesen Arzt erteilt. Inhaltlich muss sich der Belegarztvertrag auf einen im MVZ tätigen bestimmten Arzt (der die persönlichen Anforderungen erfüllt) beziehen, auch wenn der Vertrag zwischen dem MVZ und dem Belegkrankenhaus geschlossen wird. In der Entscheidung des Sozialgerichts Marburg spiegelt sich der gesetzgeberische Wille wieder, welcher besagt, dass MVZ als gleichberechtigte Partner im vertragsärztlichen System anzuerkennen sind und ihm grundsätzlich dieselben Möglichkeiten wie Vertragsärzte ermöglicht werden sollen.