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Ärzte für
Sachsen-Anhalt

FAQ

 

 
       


Wegweiser zur Tarifsituation in den Krankenhäusern Sachsen-Anhalts

Erläuterung zu den Ampelregelungen unserer Tarifverträge für Ärzte
In Sachsen-Anhalt gibt es 55 Krankenhäuser und andere Einrichtungen in unterschiedlicher Trägerschaft. Zum großen Teil bestehen in den Krankenhäusern verhandelte Tarif- oder Haustarifverträge mit dem Marburger Bund, während in einigen Häusern meist eine intransparente Tarifstruktur mit in Einzelverträgen fixierter, häufig unterschiedlicher Vergütung besteht.
Aufgrund der diffizilen Tarifsituation in Sachsen-Anhalt hat der Marburger Bund Landesverband Sachsen-Anhalt ein Ampelsystem erarbeitet, welches die Tarifsituation in den einzelnen Krankenhäusern in unserem Bundesland beleuchten soll.

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Krankenhausliste (PDF)

 

18.08.2010 - Die Kampagne des Marburger Bundes für gewerkschaftliche Pluralität und Tarifautonomie


- Rettet die Koalitionsfreiheit -

Die Kampagne des Marburger Bundes für gewerkschaftliche Pluralität und Tarifautonomie
„Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedin¬gungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.
Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. ...“

(Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz)


Die in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit ist Grundrecht aller Arbeitnehmer in Deutschland.

Koalitionsfreiheit impliziert, dass Arbeitnehmer für die tarifpolitischen Forderungen ihrer Gewerkschaft in letzter Konsequenz auch streiken dürfen – unabhängig davon, ob für Tarifverträge anderer Gewerkschaften im gleichen Betrieb eine Friedenspflicht gilt. Dieses Recht der Arbeitnehmer wollen die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mit ihrer gemeinsamen Initiative zur gesetzlichen Regelung des Grundsatzes der Tarifeinheit („Ein Betrieb – ein Tarifvertrag") aushebeln.

Arbeitgeber und DGB wollen, dass der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft im Betrieb Vorrang vor anderen Tarifverträgen hat. Ziel ist es, die gerade erst geänderte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifeinheit per Gesetz rückgängig zu machen. In seinem wegweisenden, von Marburger Bund-Mitgliedern erstrittenen Urteil vom 7. Juli 2010 hat das Bundesarbeitsgericht nämlich unmissverständlich klargestellt: Der Grundsatz der Tarifeinheit ist mit der durch die Verfassung geschützten Koalitionsfreiheit unvereinbar.

Bei ihrem Versuch, die Monopolstellung von Einheitstarifverträgen zu wahren und die Rechte kleinerer Gewerkschaften einzuschränken, werden Arbeitgeber und DGB inzwischen auch durch eine Bundesratsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz für ein Gesetz zur Wiederherstellung der Tarifeinheit unterstützt (Drs. 417/10 vom 6. Juli 2010).

Vielfalt schützt vor Tarifkartellen und Zentralismus

Das Konstrukt Tarifeinheit durch Einheitstarifvertrag ist von der Wirklichkeit längst überholt. Seit Jahren werden in Betrieben verschiedene, von unterschiedlichen Gewerkschaften abgeschlossene Tarifverträge angewandt. Tarifpluralität ist gerade auch an den Krankenhäusern dank der arztspezfischen Tarifverträge des Marburger Bundes gelebte und bewährte Realität. Das Bundesarbeitsgericht hat dies ausdrücklich anerkannt. Das Dogma der Tarifeinheit hat keinen Bestand mehr.

Eine Vielzahl von Arbeitsrechtlern und Verfassungsjuristen hat die neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausdrücklich begrüßt und eine Rückkehr zur sogenannten Tarifeinheit als verfassungswidrig verworfen. Nur die Pluralität der Gewerkschaftslandschaft schützt vor Tarifkartellen und Zentralismus.

Das Selbstbestimmungsrecht von Menschen in ihren eigenen Angelegenheiten gehört in der Demokratie zu den ehernen Grundrechten und im deutschen Grundgesetz zu den Garantien, die unmittelbar aus der Menschenwürde resultieren. Das Grundgesetz gewährleistet auch im Bereich des Arbeitsrechts völlig selbstverständlich die positive und die negative Koalitionsfreiheit. Im Zweifel gilt der Vorrang der Freiheit.

Der Marburger Bund sieht in dem Versuch, das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Juli 2010 wieder rückgängig zu machen und das Dogma der Tarifeinheit gesetzlich zu verankern, einen Angriff auf die in der Verfassung verbrieften Grundrechte aller Arbeitnehmer.

Dagegen werden wir uns entschieden zur Wehr setzen!

10.08.2010 - Fortbildungsveranstaltung „Rund ums MVZ“ und dem medizinischen Begleitthema „Kardiodiabetes“

 

Mittwoch, 22.09.2010, 18:00 – 21.00 Uhr, Heilberufezentrum, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg, Raum E 77

Tagesordnung:

• Das MVZ aus Sicht der Kassenärztlichen Vereinigung
Referent Herr Tobias Irmer, Kassenärztliche Vereinigung

• Die arbeitsrechtlichen Aspekte des MVZ´s
Referent: Herr Rechtsanwalt Normen Pitschke, Marburger Bund Landesverband Sachsen-Anhalt

- Pause -

• Die betriebswirtschaftlichen Grundlagen für Ärzte
Referent Herr Ingo König, Deutsche Apotheker und Ärztebank

• Kardiodiabetes — Was gibt es Neues?
Referent Herr Dr. med. Detlef Götze, Internist


Aus planungstechnischen Gründen möchten wir Sie um Ihre Anmeldung bitten (siehe beiliegender Vordruck).

Rückantwort (PDF)


14.07.2010 - Tarifeinigung für die Ärzte an den Universitätsklinika Magdeburg und Halle (Saale) AöR

 

Nun ist es so weit. Der Aufsichtsrat hat am 8. Juli 2010 seine Zustimmung zu den vereinbarten Eckpunkten erteilt.

Nach konstruktiven Verhandlungen haben die Universitätsklinika Magdeburg und Halle (Saale) und wir eine verbindliche Tarifvereinbarung für die ärztlichen Mitarbeiter erzielen können.

Einzelheiten zur Tarifeinigung können Sie über die Geschäftsstelle des Marburger Bundes Landesverband Sachsen-Anhalt erfragen.

 

13.07.2010 - Medimeisterschaften 2010 in Magdeburg

 

Auch ein Sommermärchen für Studenten
Die Medimeisterschaften 2010 fanden in diesem Jahr in Magdeburg statt. Petrus belohnte die 102 Fußballteams und zahlreiche mitgereiste Fans mit strahlendem Sonnenschein. Nachdem sich anfänglich niemand bereit erklärt hatte, die Medimeisterschaften 2010 auszurichten, möchten wir den Organisatoren des FARA der UNI Magdeburg ein großes Lob aussprechen. Trotz der geringen Vorbereitungszeit war es ein super Event. Die rund 2000 Gäste und Spieler sorgten für ausgelassene Stimmung und die Fans heizten ihre Spieler ordentlich ein. Mit vielen Toren auf dem Feld, den Partys am Spielfeldrand sowie den mitgebrachten Maskottchen, die trotz glühender Hitze standhaft ihre Kostüme trugen, hatten alle viel Spaß.
Finanziert wurde die Veranstaltung unter anderem von Sponsoren. Eine Finanzspritze verabreichten auch der Marburger Bund Bundesverband und wir als Landesverband. Durch unsere Präsenz vor Ort konnten wir den Marburger Bund vielen Studenten näher bringen und auch einige als Neumitglieder begrüßen.
Ein besonderes Dankeschön geht auf diesem Weg noch einmal an Herrn Budzinski, Frau Haferland-Böhlke, dem Klinikum Magdeburg und der Stadt Magdeburg, die unsere Arbeit und die Studenten intensiv unterstützt haben.
Auch unserem Vorstandsmitglied Herrn Dr. Dirk Wunderlich möchten wir einen besonderen Dank zukommen lassen. Er hat sich für die Veranstaltung als Notarzt zur Verfügung gestellt und viele kleine und auch größere Verletzungen fachgerecht versorgt.
Weiterhin unterstützten uns die Studenten des Sprecherrates des Bundesverbandes. Auch ihnen unseren herzlichen Dank.


Bilder der Vorbereitung

Bilder der Medimeisterschaften 2010

 

26.05.2010 - Streik im Gesundheitszentrum Bitterfeld/ Wolfen
Am 26.05.2010 streikten die Ärzte des Gesundheitszentrums Bitterfeld/ Wolfen für bessere Arbeitsbedingungen, Akzeptanz der ärztlichen Arbeit und Wertschätzung der nächtlichen Bereitschaftsdienste.

Damit haben auch in Sachsen-Anhalt die Ärzte begonnen, die Forderungen nach besseren Tarifbedingungen im Bereich der VKA zu unterstützen.


20.05.2010 - Umfrage für sachsen-anhaltinische Assistenzärzte in Weiterbildung - Teilnahme auch für Nichtmitglieder

 

Der Einstieg ins Berufsleben ein „Stolperpfad“?

Die folgende Umfrage ist nur an Assistenzärzte gerichtet, die sich in Weiterbildung befinden. Hintergrund sind die Ergebnisse einer Mitgliederumfrage aus dem Jahr 2009, in der sich auch Assistenzärzte zum Thema Weiterbildung äußerten.

In der Auswertung der damaligen Umfrage stellten sich gerade im Weiterbildungsbereich Probleme heraus, die wir in diesem Jahr noch etwas explizierter aufgreifen möchten. Im Gegensatz zur Evaluierung der Weiterbildung durch die Bundesärztekammer werden die Daten in dieser Umfrage anonym erhoben. Aus der Rücksendung Ihrer Antwort können wir nicht erkennen, in welcher speziellen Einrichtung Sie tätig sind. Wir gewähren Ihnen mit dieser Umfrage höchstmögliche Anonymität, damit durch Ihre Bewertung keine Rückschlüsse auf Ihren Tätigkeitsort zu ziehen sind.

Wir möchten auch den Assistenzärzten, die nicht Mitglied im Marburger Bund sind, die Möglichkeit geben, ihre Meinung in diese Umfrage mit einzubringen. Es besteht auch die Möglichkeit, Ihnen die Umfrage per E-Mail zuzusenden. Hierzu genügt eine kurze telefonische Anfrage oder E-Mail. Die Rücksendung sollte zum Schutz der Anonymität dennoch über den Postweg erfolgen.

Da sich 2009 über 30% der Ärzte an unserer landesweiten Umfrage beteiligt haben, hoffen wir auch in diesem Jahr auf ein ebensolches erfolgreiches Ergebnis.

Nur wenn Sie uns Ihre Meinung zur Verfügung stellen, können wir an den Problempunkten ansetzen und versuchen,durch Veränderungen akzeptable Ergebnisse zu erreichen.

Bitte beteiligen Sie sich, denn unsere Arbeit kann nur so gut sein, wie Sie uns unterstützen!!!

Die Auswertung der Umfrage wird einige Zeit in Anspruch nehmen, sodass wir Ihre Rückantwort bis zum 31.07.2010 benötigen. Spätere Rücksendungen können wir dann leider nicht mehr berücksichtigen.

„Wer die Welt bewegen will, sollte sich selbst bewegen.“ (Sokrates)

Marburger Bund LV Sachsen-Anhalt

der Vorstand

<<Umfrage anfordern hier>>

10.05.2010 - Ärztestreik unausweichlich


Die Urabstimmung im Bereich der VKA zeigt, den Willen der Ärzte für Ihre Interessen zu kämpfen. Sachsen-Anhalt hat 7 kommunale Krankenhäuser, die dem Tarifvertrag der VKA unterliegen.

Wir sind am 17.05.2010 in München dabei.

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10.05.2010 - KMG-Kliniken
KMG Kliniken

Tarifverhandlungen abgeschlossen

Bad Wilsnack (ms/jz). Der Marburger Bund hat die Tarifverhandlungen mit den KMG Kliniken erfolgreich abgeschlossen. Mitte März wurde im brandenburgischen Bad Wilsnack eine Einigung über einen Tarifvertrag erzielt.

<<Mehr dazu>>


23.04.2010 - Rechtsprechung "Anerkennung AIP-Zeit"
7 Minuten Verhandlung und ein Funken Hoffnung

BAG folgt in seiner Rechtsprechung „Anerkennung AIP-Zeit“ dem ersten Urteil von 2009
Trotz einer völlig anderen Situation in Sachsen-Anhalt hat das BAG gestern überraschend, beide positiv entschiedenen Urteile vom Arbeitsgericht und vom Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalts aufgehoben.

Obwohl die Arbeitgeberseite nicht bestritten hat, dass der Kläger während seiner AiP-Zeit allein verantwortlich für eine gesamte Station war, auch Bereitschaftsdienste nur mit einem Hintergrunddienst allein durchführen musste, sahen die Richter keinen Grund die AiP-Zeit als ärztliche Tätigkeit zu bestätigen.

Auch die Unterschiedsbehandlung an der Universität konnte die Richter nicht überzeugen, dass die Voraussetzungen unterschiedlich gelagert sind. In den Unis in Sachsen-Anhalt arbeiten Ärzte Seite an Seite mit Kollegen, die in der Anstalt öffentlichen Rechts angestellt sind. Diese bekamen die AiP-Zeit bei Ihrer Einstufung anerkannt.

Damit haben nun die Ärzte die über die Fakultät angestellt sind einen deutlichen Nachteil hinnehmen müssen.
09.04.2010 - Tarifverhandlungen zwischen den Universitätsklinika Halle (Saale) und Magdeburg A.ö.R
Tarifverhandlung zwischen den Universitätsklinika Halle (Saale) und Magdeburg A.ö.R. sowie dem Marburger Bund vom 7. April 2010 in Halle (Saale).

Die Tarifverhandlungen zum Haustarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte zwischen den Universitätsklinika Halle (Saale) und Magdeburg A.ö.R. sowie dem Marburger Bund wurden am 7. April 2010 in Halle (Saale) aufgenommen.

Auf der Grundlage des durch den Marburger Bund zu Beginn der Gespräche überreichten Forderungskataloges wurden konstruktive und vertrauensvolle Verhandlungen geführt und in vielen Punkten auch eine Annäherung erzielt.

Beide Seiten haben ihre Kompromissbereitschaft geäußert, noch offene Punkte in einem Fortsetzungstermin verhandeln zu wollen. Dieser Termin wurde für den Montag, 31. Mai 2010, vereinbart.

Die Verhandlungen betreffen nicht die an den Medizinischen Fakultäten beschäftigten Ärztinnen und Ärzte.

08.04.2010 - Das Krankenhaus als Sparschwein — der Arzt als Groschen

(Überlastungsanzeige)

Immer mehr rückt das Wohl der Patienten und des Arztes in den Hintergrund. Stetig werden die Sparzwänge der Krankenhäuser zu Stolperfallen.

Immer weniger Ärzte sollen für immer weniger Geld arbeiten. In ihrer Arbeitszeit sollen sie den Patienten versorgen, sich weiterbilden und auch noch überlange Bereitschaftsdienste absolvieren. Nicht allein der Ärztemangel am Arbeitsmarkt forciert diese Auswirkungen, sondern auch die Einsparungszwänge der Kliniken verhindern oftmals Neueinstellungen. Wenn dann doch mal ein Arzt eingestellt wird, wird an den anderen, bereits beschäftigten Ärzten wieder drastisch eingespart. Neubewertungen und Herabstufungen von Bereitschaftsdienststufen sind der neuste Trend.

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15.03.2010 - Aufruf zur Zentralkundgebung am 22.03.2010 in Köln!

Die Arbeitgeberseite der VKA bewegt sich nicht. Die Tarifverhandlungen treten auf der Stelle.

„Wer die Welt bewegen will, sollte sich selbst bewegen.“ (Sokrates)

Am 22.03.2010 um 13 Uhr findet in Köln (Sammelplatz am Roncalli-Platz -unmittelbar am Kölner Dom ) eine Zentralkundgebung statt. Aufgerufen sind die Ärzte aus den kommunalen Krankenhäusern Sachsen-Anhalts.

Immer weniger Ärzte arbeiten für immer weniger Geld!

Unterstützen Sie Ihre Kollegen, sich und uns bei dieser Zentralkundgebung in Köln.
Wir appellieren an alle Ärzte, sich mit zu engagieren.
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie an diesem Tag teilnehmen können. Wir legen Ihnen die Teilnahme an diesen Warnstreik besonders ans Herz, da nur noch in Sachsen-Anhalt mehrere Arbeitgeber dem kommunalen Arbeitgeberverband angeschlossen sind. Es ist also unser ureigenstes Interesse sich in den Tarifstreit einzubringen, um etwas zu bewegen.
Wir würden einen Bus chartern, der Sie nach Köln hin und zurückbringt. Für die Anfahrt nach Magdeburg bzw. zu dem Busstandort werden die Fahrkosten übernommen. Für Krankenhäuser aus dem mehrere Kollegen sich in einer Fahrgemeinschaft zusammenschließen, übernehmen wir auch diese Fahrtkosten, dazu müssten Sie sich in einer Liste vor Ort registrieren lassen.

„Wege entstehen dadurch, dass man sie geht.“ (Franz Kafka)

Ihre Rückmeldung bitte per Fax: 0391/62 84 123, per Telefon: 0391/62 84 10 oder per E-Mail: marburgerbund.lvsa@t-online.de


15.03.2010 - DRV Bund verschweigt ihren Billigtarif

Stellenanzeigen offenbaren massive Besetzungsprobleme

Berlin - In großformatigen Anzeigen geht die Deutsche Rentenversicherung (DRV) inzwischen auf die Suche nach Ärztinnen und Ärzten für ihre Rehabilitationskliniken und Sozialmedizinischen Dienste. Damit straft sie ihre eigenen Worte Lügen, nach denen es in den DRV-Einrichtungen keine nennenswerten Stellenbesetzungsprobleme gebe. Bemerkenswert ist aber nicht allein der Umfang und die Anzahl der Stellenanzeigen, die in den vergangenen Wochen geschaltet wurden, sondern auch die Tatsache, dass die DRV Bund offen lässt, nach welchem Tarif die DRV-Ärzte bezahlt werden sollen. In einer großen Sammelanzeige der DRV Bund, die am 12. Februar im „Deutschen Ärzteblatt“ erschien, heißt es lediglich: „Wir bieten eine leistungsgerechte Bezahlung“. Davon ist die DRV Bund allerdings meilenweit entfernt. „Die DRV Bund weiß, dass ein ehrlicher Hinweis auf den DRV-Billigtarif Ärzte geradezu abschreckt. Deshalb verschleiert sie die tatsächlichen Verhältnisse und nennt die Dinge nicht beim Namen“, so Armin Ehl, Hauptgeschäftsführer des Marburger Bundes.

Der Streik der DRV-Ärzte für einen arztspezifischen Tarifvertrag und die Forderung der Ärzte nach einer Gleichstellung mit ihren Kollegen an Akutkliniken haben die Verhältnisse an den DRV-Einrichtungen offen gelegt. „Die Deutsche Rentenversicherung muss endlich einsehen, dass ihre Einkommenspolitik zum Scheitern verurteilt ist. Die Ärzte werden einen großen Bogen um die DRV-Einrichtungen machen, wenn dort nicht bald nach MB-Tarif bezahlt wird“, prophezeit Ehl.

Die DRV-Ärzte haben nach wie vor keine einheitliche Tarifabsicherung. Ein Teil der Ärzte fällt unter einen Vertrag, der am längst abgeschafften Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT) des Jahres 2003 orientiert ist. Die übrigen Ärzte werden von Verträgen erfasst, die an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) angelehnt sind. Alle diese Verträge erreichen nicht die Tarifstandards der vom Marburger Bund abgeschlossenen arztspezifischen Tarifverträge.

In den Verhandlungen mit dem Marburger Bund verweigerten sich die Arbeitgeber einer Anpassung der Gehälter an den Marktstandard (TV Ärzte/VKA). Das Angebot der Arbeitgeber liegt im Durchschnitt zehn Prozent unter den Tarifen, die der Marburger Bund mit anderen Vertragspartnern (Unikliniken, kommunale Krankenhäuser, private Klinikketten etc.) vereinbart hat. Schon jetzt verdient ein Facharzt einer DRV-Klinik mit mehrjähriger Berufserfahrung bis zu 13,6 Prozent weniger als ein Facharzt in einem kommunalen Krankenhaus. Ein Facharzt in der DRV-Verwaltung mit ähnlicher Berufserfahrung verdient im Vergleich zu einem Facharzt eines kommunalen Krankenhauses sogar bis zu 19 Prozent weniger. Und ein junger Facharzt eines Helios-Krankenhauses verdient bis zu 27 Prozent mehr als ein junger Facharzt in der DRV-Verwaltung. Die Beratungsgesellschaft GEBERA empfiehlt daher in einem Gutachten zur Situation der Reha-Einrichtungen eine „unerlässliche und zeitnahe Anpassung des Gehaltsgefüges an die Tarifabschlüsse des Marburger Bundes, um im Wettbewerb um qualifiziertes Personal zu bestehen.“

Veraltete Tarifverträge und unzureichende Einkommen führen zu Ärzteflucht und Ärztemangel bei der DRV. Der Personalnotstand trägt dazu bei, dass die verbleibenden Ärzte unter einer zunehmenden Arbeitsverdichtung und überlangen Diensten zu leiden haben. Die DRV ist nach Recherchen des „Spiegel“ sogar dazu übergegangen, ärztliche Tätigkeiten, z.B. die Beurteilung und Überprüfung von Anträgen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation auf Nicht-Ärzte (Juristen, Sachbearbeiter) zu übertragen. All das wirkt sich negativ auf die Betreuung und Versorgung der Patienten und Versicherten aus.


http://www.mbhessen.de/neues/beitrag/1578


11.03.2010 - Betriebs- /Personalrat und MAV-Wahlen

Irgendwann muss man mal sagen: Jetzt muss sich was ändern – und ich bin dabei.
 

Die Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern werden ständig neu bestimmt – oft zum Nachteil der Betroffenen und über ihre Köpfe hinweg.

Wenn Sie zu Ihren Gunsten nachhaltig etwas erreichen wollen, müssen Sie im Betriebs- /Personalrat oder in Ihrer MAV aktiv und zum Sprachrohr in eigener Sache werden- für sich selbst und Ihre Kolleginnen und Kollegen.

Viel zu wenige Ärzte sind dabei.

Die Bedeutung der Personal-, Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen nimmt in Zeiten von Veränderungen immer mehr zu. Wir haben zwar in den einzelnen Kliniken die Abschlüsse von Ärztetarifverträgen erreicht, aber diese müssen auch entsprechend umgesetzt werden. Sie vor Ort kennen die Probleme. Aus unserer täglichen Arbeit wissen wir, dass durch die Arbeitsverdichtung die Arbeitsbedingungen für Ärzte immer schwieriger werden.

Beteiligen Sie sich bei der Gestaltung der Betriebspolitik. Hadern Sie nicht mit sich bei der Umsetzung Ihrer Interessen.

Sie schaffen das! Die „Vogelstraußpolitik“ hilft den Ärzten nicht weiter.

 

Sie finden bei uns Unterstützungen in Form von Informationsmaterial, Schulungen oder im persönlichen Gespräch. Wir bereiten Sie gezielt auf die bevorstehende Funktion vor.

Um Ihnen auch in Zukunft gemeinsam mit dem Personal-, Betriebsrat und der Mitarbeitervertretung eine umfassende Beratung gewährleisten zu können, ist es zwingend notwendig, dass sich alle Ärzte auch Nichtmitglieder an der Wahl beteiligen.

Sie entscheiden mit Ihrer Stimme über die Konstellation des Personal-, Betriebsrates und der Mitarbeitervertretung.

Gehen Sie zur Wahl oder nutzen Sie die Briefwahl und wählen Sie einen Vertreter, der Ihren Berufsstand und Ihre Interessen angemessen vertreten kann.

Achten Sie auf die Termine in Ihrem Haus zur Wahlaufstellung und zum Urnengang.

16.11.2009 - 18. Hauptversammlung des Landesverbandes

Die 18. Hauptversammlung des Marburger Bund Landesverband Sachsen-Anhalt stand unter dem Zeichen der ärztlichen Situation im Bundesland.

Nachdem der Vorsitzende Dr. Dieter Hoffmeyer den Rechenschaftsbericht für 2009 vorgestellt und über die Arbeit des Landesverbandes im Jahr 2009 berichtet hat, zeigte er die Problemfelder auf, die sich in den Krankenhäusern in Sachsen Anhalt herauskristallisieren.
Unter anderem wurden die Mitgliederentwicklung, die Tarifsituation im Land,
Fortbildungsveranstaltungen und die anstehenden Personal- und Betriebsratswahlen 2010 thematisiert. -weiter lesen-


12.10.2009 - Zusatzurlaub für Nachtarbeit

Sehr geehrte Mitglieder,

wie bereits mehrmals erinnert, möchten wir wieder auf das Problem „Zusatzurlaub für Nacharbeit“ aufmerksam machen. In verschiedenen Bundesländern wurde schon in der 2. Instanz ein positives Urteil zu diesem Thema ausgeurteilt. Auch in Sachsen-Anhalt läuft ein Verfahren.
Die Arbeitgeberseite muss diese Urteile nicht flächendeckend umsetzen, da noch immer Revisionsverfahren anhängig sind.

Es ist wichtig, dass Sie zum Jahresende noch einmal durch eine Geltendmachung den Arbeitgeber auffordern Ihnen den ausstehenden Zusatzurlaub für 2009 zu gewähren.

Vordrucke: GeltendmachungNachtarbeitBD_TdL.doc
  GeltendmachungNachtarbeitBD_VKA.doc


09.10.2009 - Mitgliederumfrage

Sehr geehrte Mitglieder,

von April-Juni lief unsere Mitgliederumfrage hinsichtlich Ihrer Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern.

Nun liegt das Ergebnis vor. Nachfolgend haben wir für Sie einige prägnante Umfragewerte zusammengestellt. Die gesamte Ausarbeitung der Umfrage, unter anderem auch nach Berufsgruppen und Trägern ausgewertet, können unsere Mitglieder über unsere Geschäftsstelle anfordern.

- Mitgliederumfrage 2009 -

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Marburger Bund
Landesverband Sachsen-Anhalt


06.10.2009 - Hauptversammlung

H A U P T V E R S A M M L U N G

Der Marburger Bund, Landesverband Sachsen-Anhalt lädt seine Mitglieder zur Jahreshauptversammlung ein.
Sie findet statt am

Montag 9. November 2009, 17.30 Uhr

in den Beratungsräumen der Kassenärztlichen Vereinigung (Raum E: 78)
Verwaltungszentrum für Heilberufe
Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg,

Tagesordnung:

1. Begrüßung
2. Tätigkeitsbericht des 1. Vorsitzenden des Landesverbandes Dr. Dieter Hoffmeyer
3. Bericht der Geschäftsführung
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Verabschiedung des Jahresabschlusses 2008 und Entlastung von Vorstand und Geschäftsführung
6. Bestätigung des vorläufigen Haushaltsplanes 2010
7. Satzungsänderung (siehe Anlage)
8. Beitragsordnung (Erörterung der Möglichkeit, die Studenten zukünftig beitragsfrei zu stellen.)
9. Sonstiges

 
23.09.2009 - Fortbildungsveranstaltungen
 

Hinweis: Die Veranstaltung ist eine zertifizierte Fortbildung mit Punkten nach den Richtlinien der Ärztekammer. 

Wir führen an folgenden Orten Fortbildungsveranstaltungen durch 

06.10.2009 um 18 Uhr in Ballenstedt    (Erholungs- und Begegnungszentrum, Auf der Trift 147, 06493 Ballenstedt) 
(Entfällt mangels Teilnahme)

13.10.2009 um 18 Uhr in Alsleben (Cafe-Restaurant „Goldener Ring“, Sonnenstr. 2,  06425 Alsleben)
(Entfällt mangels Teilnahme)

20.10.2009 um 18 Uhr in Bad Dürrenberg (Cafe am Kurpark; Promenade 2c, 06231 Bad Dürrenberg)
(Entfällt mangels Teilnahme)

27.10.2009 um 18 Uhr in Oranienbaum    (Restaurant „Goldener Fasan“, Dessauer Str. 42, 06785 Oranienbaum)

 Die Tagesordnung für diese Veranstaltungen ist wie folgt vorgesehen:

 

TOP 1             Der Gehaltschein: Zahlen – Fakten – Hintergründe

TOP 2             Arzthaftung 

Die Einladungen für diese Veranstaltungen wurden auf dem Postweg versandt.

 
 
21.06.2009 - Termin für die Aufnahme der Tarifverhandlung mit der AöR der Universitäten Halle und Magdeburg
 

Nachdem mit der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder und dem Marburger Bund eine nicht unerhebliche Veränderung im Tarifgefüge herbeigeführt wurde, werden wir am 14.08.2009 mit der Arbeitgeberseite der Anstalt öffentlichen Rechts der Universitätskliniken Halle und Magdeburg Tarifgespräche führen. Wir erwarten eine Anpassung der Entgelttabellen für die VTV-Ä UK Halle und Magdeburg, entsprechend den Abschlüssen die der Marburger Bund mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder erreicht hat.

 
21.06.2009 - Studentensportfest
 

 

Wie in den letzten Jahren haben wir auch 2009 im Bereich der studentischen Veranstaltungen den Marburger Bund repräsentieren können. So fand im April eine Veranstaltung unter dem Motto „Berufseinsteiger Arzt“ statt.  

Im Juni unterstützten wir mit „give aways“ das Sportfest der medizinischen Fakultät. Die Studenten besuchten in großer Vielzahl unseren Informationsstand und es gelang uns, den Marburger Bund den Interessen der Studenten näher zu bringen.  

Wir hoffen, dass wir die Zusammenarbeit mit den Studenten weiter ausbauen können und auch im nächsten Jahr beim Sportfest wieder dabei sein dürfen.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Veranstaltung zum Thema „Berufsstart“ am 08.04.2009 um 19 Uhr im Haus 02 - Seminarraum 103 + 104
 
Themen

Kommunikationstraining
Referent Herr Ralf Kellner

Schmerztherapie
Referent Herr Dr. Dieter Hoffmeyer

Talkrunde „Berufseinstieg“
Arbeitsrechtler, Medizinrechtler, Steuerberater und Vertreter der Ärztekammer werden Ihre Fragen rund um den Berufseinstieg beantworten.


Die Teilnehmer erhalten ein „emergency-kit“ mit vielen wichtigen Informationen für Berufseinsteiger (z. B. Spezielles rund um den Arbeitsvertrag sowie zur Weiterbildung, Logbuch, Arztausweis u. s. w. ).

 

 
AiP-Klage
 
In den letzten Wochen erreichen uns immer wieder E-Mails mit der Frage: Wie sich die AiP-Klage gestaltet und wann mit einem Urteil bzw. mit der Nachzahlung des Entgeltes zu rechnen ist.
Wir haben immer noch keinen Termin in Erfurt am Bundesarbeitsgericht (BGA). Wir werden den Verhandlungstermin auf unserer Homepage veröffentlichen. Sofern uns das Urteil bekannt ist, werden wir dieses auch sofort einstellen.
Bitte haben Sie noch etwas Geduld! Wir werden alle betroffenen Ärzte, die Ihre Unterlagen eingereicht haben, umgehend über den Ausgang am BAG informieren.

 

 
Zeugnisse und Ihre Fallstricke
 
Wenn Sie den Artikel über Inhalt und Aufbau eines Zeugnisses erfahren wollen, klicken Sie bitte hier.

 

 
Anerkennung von Urlaub bei der Berechnung der durchschnittlichen Jahresarbeitszeit
 
Wenn Sie mehr dazu erfahren wollen, klicken Sie bitte hier.

 

 
Das Arbeitszeitgesetz – Kommentierung und Erläuterung
 
Um den Artikel anzuzeigen, klicken Sie bitte hier.

 

 
Alles Wissenswerte zum Thema Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
 
Um mehr zu dem Thema zu erfahren, klicken Sie bitte hier.

 

 
30.07.2008 - Familienfest am 06.09.2008 auf dem Flughafengelände in Cochstedt
 
Im Jahr 2007 haben wir erstmalig für unsere Ärzte ein Familienfest ausgerichtet. Da den Initiatoren und Besuchern die Veranstaltung sehr gefallen hat, möchten wir dieses Event zur Tradition werden lassen.

Unser diesjähriges Familienfest findet am 06.09.2008 in der Zeit von 10 Uhr – 16:30 Uhr auf dem Flughafengelände in Cochstedt statt. Wir möchten alle Interessenten hierzu recht herzlich einladen. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir das gesamte Flughafengelände nutzen können und wir somit aufgrund der großen Flughafenhalle wetterunabhängig sind.

Unser Programm:

  • Fahrsicherheitstraining für Männer und Frauen, die gern schnell fahren und im Notfall immer fit sein müssen.
  • Pannencrashkurs
  • Zauberer
  • Kinderschminken
  • Flughafenfeuerwehr
  • Tombola - Verlosung der Hauptpreise gegen 15:30 Uhr
  • Glücksrad
  • Torwand
  • Kickertisch
  • Popcornmaschine
  • Musikalisch umrahmt den Tag eine Schülerband aus Helmstedt.

Ihr MB-Team wünscht Ihnen einen angenehmen Tag.

 
22.07.2008 - Mitgliederveranstaltungen in den einzelnen Regionen
 
In den letzten Wochen haben wir in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten Mitgliederversammlungen durchgeführt.

Unserer Auftaktveranstaltung in Halle war für uns aufgrund der geringen Teilnehmerzahl (unter 1% der Mitglieder) sehr ernüchternd. Dieser schlechte Trend setzte sich glücklicherweise nicht in allen Regionen fort. Trotzdem müssen wir ein großes Desinteresse an der Gewerkschaftsarbeit feststellen.

Uns ist bewusst, dass sich die Arbeitszeitsituation an den Häusern immer mehr zuspitz und unsere Ärzte kaum Freizeit haben. Aber wir können die Situation an den Häusern nur durch die Ärzte vor Ort erfassen. Ohne eine flächendeckende Kommunikation mit den Ärzten läuft die Vorstandsarbeit ins Leere.

Nur durch den Austausch von Informationen, Kritik und Anregungen können wir die Interessen aller unserer Mitglieder wahrnehmen.
Dem Engagement vieler Ärzte haben wir unsere Erfolge zu verdanken. Sie haben den Marburger Bund zur größten Ärzte-Organisation mit freiwilliger Mitgliedschaft in Deutschland gemacht. Helfen Sie uns, dass wir auch weiterhin so präsent bleiben können. Arbeiten Sie aktiv mit!

 
04.07.2008 - Anerkennung der AiP-Zeit gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 TV-Ärzte an Universitätskliniken
 
Die 9. Kammer des Landesarbeitsgerichtes Halle (LAG Halle) hat am 24.4.2008 die vom beklagten Land eingelegte Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Magdeburg (ArbG MD) zurückgewiesen (Az: 9 Sa 475/07 E).
Damit bestätigt das LAG Halle das Urteil des ArbG MD (Az: 6 Ca 944/07 E), in dem das Land Sachsen-Anhalt dazu verurteilt wurde, den Kläger (ein Arzt an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg) per 01.07.2006 in die Entgeltgruppe Ä1 Stufe 5 einzugruppieren und somit beim Stufenaufstieg die AiP-Zeit zu berücksichtigen.

Im Gegensatz zum erstinstanzlichen Urteil des Arbeitsgerichtes Magdeburg geht das Berufungsgericht davon aus, dass die AiP-Zeit des Klägers als Zeiten einschlägiger Berufserfahrung anzusehen sind und somit gem. § 16 Abs. 2 Satz 1 TV-Ärzte beim Stufenaufstieg als Vorzeiten ärztlicher Tätigkeit berücksichtigt werden müssen.

In seiner Urteilsbegründung stellt das Gericht darauf ab, dass der Kläger während seiner AiP-Zeit „tatsächlich keine andere Tätigkeit als ärztliche Tätigkeit verrichtete“ und zwangsläufig einschlägige Berufserfahrungen im Sinne des § 16 Abs. 2 Satz 1 TV-Ärzte sammelte. „Der Ausübung ärztlicher Tätigkeit über einen Zeitraum von 18 Monaten ist das Sammeln einschlägiger Berufserfahrung zwingend immanent“, so das Gericht.

Abzuwarten bleibt, ob das beklagte Land sich dieser Argumentation unterordnet oder Revision beim BAG einlegt.

Näheres zur Urteilsbegründung, bitte hier kicken.

 
19.06.2008 - Können auch von Ärzten eines MVZ belegärztliche Leistungen erbracht werden?
 
Dem Sozialgericht Marburg lag folgender Fall vor: Bei dem Kläger handelt sich um ein MVZ in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Im MVZ ist unter anderem ein Facharzt für Innere Medizin mit dem Teilgebiet Kardiologie beschäftigt, der die Anerkennung als Belegarzt bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung beantragt hatte. Die Kassenärztlichen Vereinigung lehnte dies mit der Begründung ab, dass dafür bei dem Facharzt nicht die festgelegten Voraussetzungen des Bundesmantelvertrages erfüllt seien. Eine belegärztliche Tätigkeit durch angestellte Ärzte im MVZ sei nicht möglich, da der betreffende Arzt als angestellter Arzt in einem MVZ kein zugelassener Vertragsarzt im Sinne des § 24 Ärzte-ZV sei.
Das Sozialgericht Marburg entschied (Urteil vom 30.01.2008, Az: S 12 KA 1079/06), dass belegärztliche Leistungen auch durch ein MVZ erbracht werden dürfen, da alle Vorschriften (die Vertragsärzte betreffen) auch für Medizinische Versorgungszentren anzuwenden seien. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen sei oder etwas Abweichendes aus der Besonderheit des MVZ folge. Dieser Schlussfolgerung zugrunde steht einem MVZ grundsätzlich die Befugnis zu, als Partner eines Belegarztvertrages aufzutreten. Belegärztliche Leistungen können durchaus nur durch die in ihnen tätigen Ärzte erbracht werden. Da es auf die persönliche Eignung der jeweiligen angestellten Ärzte ankomme, bleibt somit die Genehmigung personengebunden. Die persönlichen Voraussetzungen für die Belegarztanerkennung müssten demnach in der Person des Arztes gegeben sein. Einem tätigen Vertragsarzt des MVZ hingegen können sie unmittelbar erteilt werden. Ist in einem MVZ ein Arzt angestellt, der die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, wird dem MVZ die Genehmigung speziell für diesen Arzt erteilt. Inhaltlich muss sich der Belegarztvertrag auf einen im MVZ tätigen bestimmten Arzt (der die persönlichen Anforderungen erfüllt) beziehen, auch wenn der Vertrag zwischen dem MVZ und dem Belegkrankenhaus geschlossen wird. In der Entscheidung des Sozialgerichts Marburg spiegelt sich der gesetzgeberische Wille wieder, welcher besagt, dass MVZ als gleichberechtigte Partner im vertragsärztlichen System anzuerkennen sind und ihm grundsätzlich dieselben Möglichkeiten wie Vertragsärzte ermöglicht werden sollen.
 
28.05.2008 - Förderung nach §10 a Einkommenssteuergesetz
 
Sehr geehrte Mitglieder,
in den vergangenen Wochen versendeten die Arbeitgeber verschiedener Krankenhäuser ein Schreiben an ihre Ärzte mit folgendem Sachverhalt:
 „Als Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung wie dem Ärzteversorgungswerk bestünde keine Möglichkeit der Förderung nach § 10 a Einkommenssteuergesetz“.
Da in unserer Geschäftsstelle hierzu Fragen aufliefen, möchten wir Sie diesbezüglich kurz informieren.
Aus den unterschiedlichen Schreiben ging hervor, dass es sich um das Thema staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge durch die sogenannte Riester-Rente handelt.

Um möglichen Missverständnissen vorzubeugen und Sie vor Fehlinformationen zu schützen, haben wir hier einige Hinweise zusammengefasst:
  • Als Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung wie dem Ärzteversorgungswerk besteht für Sie grundsätzlich keine Möglichkeit der Förderung nach § 10a Einkommensteuergesetz. Sie sind nicht unmittelbar zulagenberechtigt. Das heißt, dass Ihnen weder Grundzulagen noch Kinderzulagen gewährt werden. Auch die Geltendmachung von Sonderausgaben für Riester-Verträge im Rahmen der Steuererklärung bleibt Ihnen verwehrt.
  • Wenn Ihr Ehepartner jedoch über ein Einkommen verfügt, das der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegt und einen eigenen Riesterrenten-Vertrag abgeschlossen hat, sind Sie mittelbar zulagenberechtigt. Sie erhalten somit die Grundzulage in Höhe von 154 Euro p. a. ohne einen eigenen Beitrag entrichten zu müssen. Der Antrag für die Grundzulage muss separat und auf Ihren Namen lautend gestellt werden. Dies sichert auch die steuerfreie Übertragung des Vertragsguthabens bei Tod des Ehepartners.  
  • Sollten Sie Interesse haben, derartige Verträge (Riester-Rente) unabhängig prüfen zu lassen, bieten wir Ihnen an, dass Sie uns diese Verträge in Kopie zusenden und wir diese über unseren Service für Sie kostenfrei überprüfen lassen. Sollte sich herausstellen, dass die Verträge nicht den genannten Kriterien entsprechen, könnte dies in einigen Fällen zu einer Rückabwicklung führen und sämtliche gezahlten Beiträge müssen zurückerstattet werden.
 
29.04.2008 - Marburger Bund siegt in zweiter Instanz
 
AiP-Phase muss bei Vergütung berücksichtigt werden

Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) hat im Streit um die Anerkennung der „Arzt im Praktikum“-Phase (AiP) als einschlägige Berufserfahrung vor dem Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt in zweiter Instanz einen wichtigen juristischen Erfolg errungen. Die AiP-Zeit eines klagenden Assistenzarztes der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg muss im Sinne des Tarifvertrages für die Universitätsärzte (TV-Ärzte TdL, §16 ) als Berufserfahrung anerkannt und bei der Vergütung entsprechend berücksichtigt werden (AZ 9 sa 475/07 E). Damit stehen dem Arzt rückwirkend zum 1. Juli 2006 monatlich rund 350 Euro mehr an Gehalt zu. Bereits am 9. August 2007 hatte das Arbeitsgericht Magdeburg in erster Instanz dem vom Marburger Bund juristisch unterstützten Arzt Recht gegeben. Das Land Sachsen-Anhalt ging daraufhin in Berufung, die nun am 24. April 2008 abgewiesen wurde

 
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