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Wegweiser
zur Tarifsituation in den Krankenhäusern Sachsen-Anhalts |
Erläuterung
zu den Ampelregelungen unserer Tarifverträge für Ärzte
In Sachsen-Anhalt gibt es 55 Krankenhäuser und andere Einrichtungen
in unterschiedlicher Trägerschaft. Zum großen Teil
bestehen in den Krankenhäusern verhandelte Tarif- oder
Haustarifverträge mit dem Marburger Bund, während
in einigen Häusern meist eine intransparente Tarifstruktur
mit in Einzelverträgen fixierter, häufig unterschiedlicher
Vergütung besteht.
Aufgrund der diffizilen Tarifsituation in Sachsen-Anhalt hat
der Marburger Bund Landesverband Sachsen-Anhalt ein Ampelsystem
erarbeitet, welches die Tarifsituation in den einzelnen Krankenhäusern
in unserem Bundesland beleuchten soll.
Für mehr Informationen hier klicken. (PDF)
Krankenhausliste
(PDF)
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18.08.2010
- Die
Kampagne des Marburger Bundes für gewerkschaftliche Pluralität
und Tarifautonomie |
- Rettet die Koalitionsfreiheit -
Die
Kampagne des Marburger Bundes für gewerkschaftliche Pluralität
und Tarifautonomie
„Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und
Wirtschaftsbedin¬gungen Vereinigungen zu bilden, ist für
jedermann und für alle Berufe gewährleistet.
Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern
suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind
rechtswidrig. ...“
(Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz)
Die in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit
ist Grundrecht aller Arbeitnehmer in Deutschland.
Koalitionsfreiheit impliziert, dass Arbeitnehmer
für die tarifpolitischen Forderungen ihrer Gewerkschaft in
letzter Konsequenz auch streiken dürfen – unabhängig
davon, ob für Tarifverträge anderer Gewerkschaften im
gleichen Betrieb eine Friedenspflicht gilt. Dieses Recht der Arbeitnehmer
wollen die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
(BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mit ihrer gemeinsamen
Initiative zur gesetzlichen Regelung des Grundsatzes der Tarifeinheit
(„Ein Betrieb – ein Tarifvertrag") aushebeln.
Arbeitgeber und DGB wollen, dass der Tarifvertrag
der mitgliederstärksten Gewerkschaft im Betrieb Vorrang vor
anderen Tarifverträgen hat. Ziel ist es, die gerade erst
geänderte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifeinheit
per Gesetz rückgängig zu machen. In seinem wegweisenden,
von Marburger Bund-Mitgliedern erstrittenen Urteil vom 7. Juli
2010 hat das Bundesarbeitsgericht nämlich unmissverständlich
klargestellt: Der Grundsatz der Tarifeinheit ist mit der durch
die Verfassung geschützten Koalitionsfreiheit unvereinbar.
Bei ihrem Versuch, die Monopolstellung von Einheitstarifverträgen
zu wahren und die Rechte kleinerer Gewerkschaften einzuschränken,
werden Arbeitgeber und DGB inzwischen auch durch eine Bundesratsinitiative
des Landes Rheinland-Pfalz für ein Gesetz zur Wiederherstellung
der Tarifeinheit unterstützt (Drs. 417/10 vom 6. Juli 2010).
Vielfalt schützt vor Tarifkartellen
und Zentralismus
Das Konstrukt Tarifeinheit durch Einheitstarifvertrag
ist von der Wirklichkeit längst überholt. Seit Jahren
werden in Betrieben verschiedene, von unterschiedlichen Gewerkschaften
abgeschlossene Tarifverträge angewandt. Tarifpluralität
ist gerade auch an den Krankenhäusern dank der arztspezfischen
Tarifverträge des Marburger Bundes gelebte und bewährte
Realität. Das Bundesarbeitsgericht hat dies ausdrücklich
anerkannt. Das Dogma der Tarifeinheit hat keinen Bestand mehr.
Eine Vielzahl von Arbeitsrechtlern und Verfassungsjuristen
hat die neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausdrücklich
begrüßt und eine Rückkehr zur sogenannten Tarifeinheit
als verfassungswidrig verworfen. Nur die Pluralität der Gewerkschaftslandschaft
schützt vor Tarifkartellen und Zentralismus.
Das Selbstbestimmungsrecht von Menschen in ihren eigenen Angelegenheiten
gehört in der Demokratie zu den ehernen Grundrechten und
im deutschen Grundgesetz zu den Garantien, die unmittelbar aus
der Menschenwürde resultieren. Das Grundgesetz gewährleistet
auch im Bereich des Arbeitsrechts völlig selbstverständlich
die positive und die negative Koalitionsfreiheit. Im Zweifel gilt
der Vorrang der Freiheit.
Der Marburger Bund sieht in dem Versuch, das Urteil des
Bundesarbeitsgerichts vom 7. Juli 2010 wieder rückgängig
zu machen und das Dogma der Tarifeinheit gesetzlich zu verankern,
einen Angriff auf die in der Verfassung verbrieften Grundrechte
aller Arbeitnehmer.
Dagegen
werden wir uns entschieden zur Wehr setzen!
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10.08.2010
- Fortbildungsveranstaltung
„Rund ums MVZ“ und dem medizinischen Begleitthema „Kardiodiabetes“
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Mittwoch,
22.09.2010, 18:00 – 21.00 Uhr, Heilberufezentrum, Doctor-Eisenbart-Ring
2, 39120 Magdeburg, Raum E 77
Tagesordnung:
•
Das MVZ aus Sicht der Kassenärztlichen Vereinigung
Referent Herr Tobias Irmer, Kassenärztliche Vereinigung
•
Die arbeitsrechtlichen Aspekte des MVZ´s
Referent: Herr Rechtsanwalt Normen Pitschke, Marburger Bund Landesverband
Sachsen-Anhalt
-
Pause -
•
Die betriebswirtschaftlichen Grundlagen für Ärzte
Referent Herr Ingo König, Deutsche Apotheker und Ärztebank
• Kardiodiabetes — Was gibt es Neues?
Referent Herr Dr. med. Detlef Götze, Internist
Aus planungstechnischen Gründen möchten wir Sie
um Ihre Anmeldung bitten (siehe beiliegender Vordruck).
Rückantwort
(PDF)
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14.07.2010
- Tarifeinigung
für die Ärzte an den Universitätsklinika Magdeburg
und Halle (Saale) AöR |
Nun ist es so weit. Der Aufsichtsrat hat am 8. Juli 2010 seine
Zustimmung zu den vereinbarten Eckpunkten erteilt.
Nach
konstruktiven Verhandlungen haben die Universitätsklinika
Magdeburg und Halle (Saale) und wir eine verbindliche Tarifvereinbarung
für die ärztlichen Mitarbeiter erzielen können.
Einzelheiten
zur Tarifeinigung können Sie über die Geschäftsstelle
des Marburger Bundes Landesverband Sachsen-Anhalt erfragen.
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13.07.2010
- Medimeisterschaften
2010 in Magdeburg |
Auch
ein Sommermärchen für Studenten
Die Medimeisterschaften 2010 fanden in diesem Jahr in Magdeburg
statt. Petrus belohnte die 102 Fußballteams und zahlreiche
mitgereiste Fans mit strahlendem Sonnenschein. Nachdem sich anfänglich
niemand bereit erklärt hatte, die Medimeisterschaften 2010
auszurichten, möchten wir den Organisatoren des FARA der
UNI Magdeburg ein großes Lob aussprechen. Trotz der geringen
Vorbereitungszeit war es ein super Event. Die rund 2000 Gäste
und Spieler sorgten für ausgelassene Stimmung und die Fans
heizten ihre Spieler ordentlich ein. Mit vielen Toren auf dem
Feld, den Partys am Spielfeldrand sowie den mitgebrachten Maskottchen,
die trotz glühender Hitze standhaft ihre Kostüme trugen,
hatten alle viel Spaß.
Finanziert wurde die Veranstaltung unter anderem von Sponsoren.
Eine Finanzspritze verabreichten auch der Marburger Bund Bundesverband
und wir als Landesverband. Durch unsere Präsenz vor Ort konnten
wir den Marburger Bund vielen Studenten näher bringen und
auch einige als Neumitglieder begrüßen.
Ein besonderes Dankeschön geht auf diesem Weg noch einmal
an Herrn Budzinski, Frau Haferland-Böhlke, dem Klinikum Magdeburg
und der Stadt Magdeburg, die unsere Arbeit und die Studenten intensiv
unterstützt haben.
Auch unserem Vorstandsmitglied Herrn Dr. Dirk Wunderlich möchten
wir einen besonderen Dank zukommen lassen. Er hat sich für
die Veranstaltung als Notarzt zur Verfügung gestellt und
viele kleine und auch größere Verletzungen fachgerecht
versorgt.
Weiterhin unterstützten uns die Studenten des Sprecherrates
des Bundesverbandes. Auch ihnen unseren herzlichen Dank.
Bilder der
Vorbereitung
Bilder
der Medimeisterschaften 2010
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26.05.2010
- Streik
im Gesundheitszentrum Bitterfeld/ Wolfen |
| Am
26.05.2010 streikten die Ärzte des Gesundheitszentrums Bitterfeld/
Wolfen für bessere Arbeitsbedingungen, Akzeptanz der ärztlichen
Arbeit und Wertschätzung der nächtlichen Bereitschaftsdienste.
Damit
haben auch in Sachsen-Anhalt die Ärzte begonnen, die Forderungen
nach besseren Tarifbedingungen im Bereich der VKA zu unterstützen.
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20.05.2010
- Umfrage für sachsen-anhaltinische
Assistenzärzte in Weiterbildung - Teilnahme auch für
Nichtmitglieder |
Der
Einstieg ins Berufsleben ein „Stolperpfad“?
Die folgende
Umfrage ist nur an Assistenzärzte gerichtet, die sich in
Weiterbildung befinden. Hintergrund sind die Ergebnisse einer
Mitgliederumfrage aus dem Jahr 2009, in der sich auch Assistenzärzte
zum Thema Weiterbildung äußerten.
In der Auswertung
der damaligen Umfrage stellten sich gerade im Weiterbildungsbereich
Probleme heraus, die wir in diesem Jahr noch etwas explizierter
aufgreifen möchten. Im Gegensatz zur Evaluierung der Weiterbildung
durch die Bundesärztekammer werden die Daten in dieser Umfrage
anonym erhoben. Aus der Rücksendung Ihrer Antwort können
wir nicht erkennen, in welcher speziellen Einrichtung Sie tätig
sind. Wir gewähren Ihnen mit dieser Umfrage höchstmögliche
Anonymität, damit durch Ihre Bewertung keine Rückschlüsse
auf Ihren Tätigkeitsort zu ziehen sind.
Wir möchten
auch den Assistenzärzten, die nicht Mitglied im Marburger
Bund sind, die Möglichkeit geben, ihre Meinung in diese Umfrage
mit einzubringen. Es besteht auch die Möglichkeit, Ihnen
die Umfrage per E-Mail zuzusenden. Hierzu genügt eine kurze
telefonische Anfrage oder E-Mail. Die Rücksendung sollte
zum Schutz der Anonymität dennoch über den Postweg erfolgen.
Da sich 2009
über 30% der Ärzte an unserer landesweiten Umfrage beteiligt
haben, hoffen wir auch in diesem Jahr auf ein ebensolches erfolgreiches
Ergebnis.
Nur wenn Sie
uns Ihre Meinung zur Verfügung stellen, können wir an
den Problempunkten ansetzen und versuchen,durch Veränderungen
akzeptable Ergebnisse zu erreichen.
Bitte
beteiligen Sie sich, denn unsere Arbeit kann nur so gut sein,
wie Sie uns unterstützen!!!
Die Auswertung
der Umfrage wird einige Zeit in Anspruch nehmen, sodass wir Ihre
Rückantwort bis zum 31.07.2010 benötigen. Spätere
Rücksendungen können wir dann leider nicht mehr berücksichtigen.
„Wer
die Welt bewegen will, sollte sich selbst bewegen.“
(Sokrates)
Marburger
Bund LV Sachsen-Anhalt
der Vorstand
<<Umfrage
anfordern hier>>
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10.05.2010
-
Ärztestreik unausweichlich |
Die Urabstimmung im Bereich der VKA zeigt, den Willen der Ärzte
für Ihre Interessen zu kämpfen. Sachsen-Anhalt hat 7
kommunale Krankenhäuser, die dem Tarifvertrag der VKA unterliegen.
Wir sind am 17.05.2010 in München dabei.
<<Mehr dazu>>
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10.05.2010
-
KMG-Kliniken |
| KMG
Kliniken
Tarifverhandlungen abgeschlossen
Bad
Wilsnack (ms/jz). Der Marburger Bund hat die Tarifverhandlungen
mit den KMG Kliniken erfolgreich abgeschlossen. Mitte März
wurde im brandenburgischen Bad Wilsnack eine Einigung über
einen Tarifvertrag erzielt.
<<Mehr
dazu>>
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23.04.2010
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Rechtsprechung "Anerkennung AIP-Zeit" |
7 Minuten Verhandlung und ein Funken Hoffnung
BAG folgt in seiner Rechtsprechung „Anerkennung AIP-Zeit“ dem
ersten Urteil von 2009
Trotz einer völlig anderen Situation in Sachsen-Anhalt hat
das BAG gestern überraschend, beide positiv entschiedenen
Urteile vom Arbeitsgericht und vom Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalts
aufgehoben.
Obwohl die Arbeitgeberseite nicht bestritten hat, dass der Kläger
während seiner AiP-Zeit allein verantwortlich für eine
gesamte Station war, auch Bereitschaftsdienste nur mit einem Hintergrunddienst
allein durchführen musste, sahen die Richter keinen Grund
die AiP-Zeit als ärztliche Tätigkeit zu bestätigen.
Auch die Unterschiedsbehandlung an der Universität konnte
die Richter nicht überzeugen, dass die Voraussetzungen unterschiedlich
gelagert sind. In den Unis in Sachsen-Anhalt arbeiten Ärzte
Seite an Seite mit Kollegen, die in der Anstalt öffentlichen
Rechts angestellt sind. Diese bekamen die AiP-Zeit bei Ihrer Einstufung
anerkannt.
Damit haben nun die Ärzte die über die Fakultät
angestellt sind einen deutlichen Nachteil hinnehmen müssen.
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09.04.2010
-
Tarifverhandlungen zwischen den Universitätsklinika
Halle (Saale) und Magdeburg A.ö.R |
Tarifverhandlung
zwischen den Universitätsklinika Halle (Saale) und
Magdeburg A.ö.R. sowie dem Marburger Bund vom 7.
April 2010 in Halle (Saale).
Die
Tarifverhandlungen zum Haustarifvertrag für die Ärztinnen
und Ärzte zwischen den Universitätsklinika Halle (Saale)
und Magdeburg A.ö.R. sowie dem Marburger Bund wurden am 7.
April 2010 in Halle (Saale) aufgenommen.
Auf
der Grundlage des durch den Marburger Bund zu Beginn der Gespräche
überreichten Forderungskataloges wurden konstruktive und
vertrauensvolle Verhandlungen geführt und in vielen Punkten
auch eine Annäherung erzielt.
Beide
Seiten haben ihre Kompromissbereitschaft geäußert,
noch offene Punkte in einem Fortsetzungstermin verhandeln zu wollen.
Dieser Termin wurde für den Montag, 31. Mai 2010, vereinbart.
Die
Verhandlungen betreffen nicht die an den Medizinischen Fakultäten
beschäftigten Ärztinnen und Ärzte. |
08.04.2010
-
Das Krankenhaus als Sparschwein — der Arzt als Groschen |
(Überlastungsanzeige)
Immer
mehr rückt das Wohl der Patienten und des Arztes in den
Hintergrund. Stetig werden die Sparzwänge der Krankenhäuser
zu Stolperfallen.
Immer
weniger Ärzte sollen für immer weniger Geld arbeiten.
In ihrer Arbeitszeit sollen sie den Patienten versorgen, sich
weiterbilden und auch noch überlange Bereitschaftsdienste
absolvieren. Nicht allein der Ärztemangel am Arbeitsmarkt
forciert diese Auswirkungen, sondern auch die Einsparungszwänge
der Kliniken verhindern oftmals Neueinstellungen. Wenn dann
doch mal ein Arzt eingestellt wird, wird an den anderen, bereits
beschäftigten Ärzten wieder drastisch eingespart.
Neubewertungen und Herabstufungen von Bereitschaftsdienststufen
sind der neuste Trend.
Für mehr Informationen hier klicken.
(PDF)
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15.03.2010
-
Aufruf zur Zentralkundgebung am 22.03.2010 in Köln! |
Die Arbeitgeberseite der VKA bewegt sich nicht. Die Tarifverhandlungen
treten auf der Stelle. „Wer
die Welt bewegen will, sollte sich selbst bewegen.“ (Sokrates)
Am 22.03.2010 um 13 Uhr findet in Köln (Sammelplatz
am Roncalli-Platz -unmittelbar am Kölner Dom ) eine Zentralkundgebung
statt. Aufgerufen sind die Ärzte aus den kommunalen Krankenhäusern
Sachsen-Anhalts.
Immer weniger Ärzte arbeiten für immer weniger Geld!
Unterstützen Sie Ihre Kollegen, sich und uns bei dieser Zentralkundgebung
in Köln.
Wir appellieren an alle Ärzte, sich mit zu engagieren.
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie an diesem Tag teilnehmen können.
Wir legen Ihnen die Teilnahme an diesen Warnstreik besonders ans
Herz, da nur noch in Sachsen-Anhalt mehrere Arbeitgeber dem kommunalen
Arbeitgeberverband angeschlossen sind. Es ist also unser ureigenstes
Interesse sich in den Tarifstreit einzubringen, um etwas zu bewegen.
Wir würden einen Bus chartern, der Sie nach Köln hin
und zurückbringt. Für die Anfahrt nach Magdeburg bzw.
zu dem Busstandort werden die Fahrkosten übernommen. Für
Krankenhäuser aus dem mehrere Kollegen sich in einer Fahrgemeinschaft
zusammenschließen, übernehmen wir auch diese Fahrtkosten,
dazu müssten Sie sich in einer Liste vor Ort registrieren
lassen.
„Wege entstehen dadurch, dass man sie geht.“ (Franz
Kafka)
Ihre Rückmeldung bitte per Fax: 0391/62 84 123, per
Telefon: 0391/62 84 10 oder per E-Mail: marburgerbund.lvsa@t-online.de
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15.03.2010
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DRV Bund verschweigt ihren Billigtarif |
Stellenanzeigen offenbaren massive
Besetzungsprobleme
Berlin
- In großformatigen Anzeigen geht die Deutsche Rentenversicherung
(DRV) inzwischen auf die Suche nach Ärztinnen und Ärzten
für ihre Rehabilitationskliniken und Sozialmedizinischen
Dienste. Damit straft sie ihre eigenen Worte Lügen, nach
denen es in den DRV-Einrichtungen keine nennenswerten Stellenbesetzungsprobleme
gebe. Bemerkenswert ist aber nicht allein der Umfang und die Anzahl
der Stellenanzeigen, die in den vergangenen Wochen geschaltet
wurden, sondern auch die Tatsache, dass die DRV Bund offen lässt,
nach welchem Tarif die DRV-Ärzte bezahlt werden sollen. In
einer großen Sammelanzeige der DRV Bund, die am 12. Februar
im „Deutschen Ärzteblatt“ erschien, heißt es lediglich:
„Wir bieten eine leistungsgerechte Bezahlung“. Davon ist die DRV
Bund allerdings meilenweit entfernt. „Die DRV Bund weiß,
dass ein ehrlicher Hinweis auf den DRV-Billigtarif Ärzte
geradezu abschreckt. Deshalb verschleiert sie die tatsächlichen
Verhältnisse und nennt die Dinge nicht beim Namen“, so Armin
Ehl, Hauptgeschäftsführer des Marburger Bundes.
Der
Streik der DRV-Ärzte für einen arztspezifischen Tarifvertrag
und die Forderung der Ärzte nach einer Gleichstellung mit
ihren Kollegen an Akutkliniken haben die Verhältnisse an
den DRV-Einrichtungen offen gelegt. „Die Deutsche Rentenversicherung
muss endlich einsehen, dass ihre Einkommenspolitik zum Scheitern
verurteilt ist. Die Ärzte werden einen großen Bogen
um die DRV-Einrichtungen machen, wenn dort nicht bald nach MB-Tarif
bezahlt wird“, prophezeit Ehl.
Die
DRV-Ärzte haben nach wie vor keine einheitliche Tarifabsicherung.
Ein Teil der Ärzte fällt unter einen Vertrag, der am
längst abgeschafften Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT)
des Jahres 2003 orientiert ist. Die übrigen Ärzte werden
von Verträgen erfasst, die an den Tarifvertrag für den
öffentlichen Dienst (TVöD) angelehnt sind. Alle diese
Verträge erreichen nicht die Tarifstandards der vom Marburger
Bund abgeschlossenen arztspezifischen Tarifverträge.
In
den Verhandlungen mit dem Marburger Bund verweigerten sich die
Arbeitgeber einer Anpassung der Gehälter an den Marktstandard
(TV Ärzte/VKA). Das Angebot der Arbeitgeber liegt im Durchschnitt
zehn Prozent unter den Tarifen, die der Marburger Bund mit anderen
Vertragspartnern (Unikliniken, kommunale Krankenhäuser, private
Klinikketten etc.) vereinbart hat. Schon jetzt verdient ein Facharzt
einer DRV-Klinik mit mehrjähriger Berufserfahrung bis zu
13,6 Prozent weniger als ein Facharzt in einem kommunalen Krankenhaus.
Ein Facharzt in der DRV-Verwaltung mit ähnlicher Berufserfahrung
verdient im Vergleich zu einem Facharzt eines kommunalen Krankenhauses
sogar bis zu 19 Prozent weniger. Und ein junger Facharzt eines
Helios-Krankenhauses verdient bis zu 27 Prozent mehr als ein junger
Facharzt in der DRV-Verwaltung. Die Beratungsgesellschaft GEBERA
empfiehlt daher in einem Gutachten zur Situation der Reha-Einrichtungen
eine „unerlässliche und zeitnahe Anpassung des Gehaltsgefüges
an die Tarifabschlüsse des Marburger Bundes, um im Wettbewerb
um qualifiziertes Personal zu bestehen.“
Veraltete
Tarifverträge und unzureichende Einkommen führen zu
Ärzteflucht und Ärztemangel bei der DRV. Der Personalnotstand
trägt dazu bei, dass die verbleibenden Ärzte unter einer
zunehmenden Arbeitsverdichtung und überlangen Diensten zu
leiden haben. Die DRV ist nach Recherchen des „Spiegel“ sogar
dazu übergegangen, ärztliche Tätigkeiten, z.B.
die Beurteilung und Überprüfung von Anträgen zur
medizinischen und beruflichen Rehabilitation auf Nicht-Ärzte
(Juristen, Sachbearbeiter) zu übertragen. All das wirkt sich
negativ auf die Betreuung und Versorgung der Patienten und Versicherten
aus.
http://www.mbhessen.de/neues/beitrag/1578
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11.03.2010
-
Betriebs- /Personalrat und MAV-Wahlen |
Irgendwann muss man mal sagen: Jetzt muss sich was ändern
– und ich bin dabei.
Die
Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern werden ständig
neu bestimmt – oft zum Nachteil der Betroffenen und über
ihre Köpfe hinweg.
Wenn
Sie zu Ihren Gunsten nachhaltig etwas erreichen wollen, müssen
Sie im Betriebs- /Personalrat oder in Ihrer MAV aktiv und zum
Sprachrohr in eigener Sache werden- für sich selbst und Ihre
Kolleginnen und Kollegen.
Viel zu wenige Ärzte
sind dabei.
Die
Bedeutung der Personal-, Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen
nimmt in Zeiten von Veränderungen immer mehr zu. Wir haben
zwar in den einzelnen Kliniken die Abschlüsse von Ärztetarifverträgen
erreicht, aber diese müssen auch entsprechend umgesetzt werden.
Sie vor Ort kennen die Probleme. Aus unserer täglichen Arbeit
wissen wir, dass durch die Arbeitsverdichtung die Arbeitsbedingungen
für Ärzte immer schwieriger werden.
Beteiligen
Sie sich bei der Gestaltung der Betriebspolitik. Hadern Sie nicht
mit sich bei der Umsetzung Ihrer Interessen.
Sie
schaffen das! Die „Vogelstraußpolitik“ hilft den Ärzten
nicht weiter.
Sie
finden bei uns Unterstützungen in Form von Informationsmaterial,
Schulungen oder im persönlichen Gespräch. Wir bereiten
Sie gezielt auf die bevorstehende Funktion vor.
Um
Ihnen auch in Zukunft gemeinsam mit dem Personal-, Betriebsrat
und der Mitarbeitervertretung eine umfassende Beratung gewährleisten
zu können, ist es zwingend notwendig, dass sich alle Ärzte
auch Nichtmitglieder an der Wahl beteiligen.
Sie
entscheiden mit Ihrer Stimme über die Konstellation des Personal-,
Betriebsrates und der Mitarbeitervertretung.
Gehen
Sie zur Wahl oder nutzen Sie die Briefwahl und wählen Sie
einen Vertreter, der Ihren Berufsstand und Ihre Interessen angemessen
vertreten kann.
Achten
Sie auf die Termine in Ihrem Haus zur Wahlaufstellung und zum
Urnengang.
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16.11.2009
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18. Hauptversammlung des Landesverbandes |
Die 18. Hauptversammlung des Marburger Bund Landesverband Sachsen-Anhalt
stand unter dem Zeichen der ärztlichen Situation im Bundesland.
Nachdem
der Vorsitzende Dr. Dieter Hoffmeyer den Rechenschaftsbericht
für 2009 vorgestellt und über die Arbeit des Landesverbandes
im Jahr 2009 berichtet hat, zeigte er die Problemfelder auf, die
sich in den Krankenhäusern in Sachsen Anhalt herauskristallisieren.
Unter anderem wurden die Mitgliederentwicklung, die Tarifsituation
im Land,
Fortbildungsveranstaltungen und die anstehenden Personal- und
Betriebsratswahlen 2010 thematisiert. -weiter
lesen-
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12.10.2009
-
Zusatzurlaub für Nachtarbeit |
Sehr geehrte Mitglieder,
wie bereits
mehrmals erinnert, möchten wir wieder auf das Problem „Zusatzurlaub
für Nacharbeit“ aufmerksam machen. In verschiedenen Bundesländern
wurde schon in der 2. Instanz ein positives Urteil zu diesem Thema
ausgeurteilt. Auch in Sachsen-Anhalt läuft ein Verfahren.
Die Arbeitgeberseite muss diese Urteile nicht flächendeckend
umsetzen, da noch immer Revisionsverfahren anhängig sind.
Es ist wichtig,
dass Sie zum Jahresende noch einmal durch eine Geltendmachung
den Arbeitgeber auffordern Ihnen den ausstehenden Zusatzurlaub
für 2009 zu gewähren.
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09.10.2009
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Mitgliederumfrage |
Sehr
geehrte Mitglieder,
von April-Juni lief unsere Mitgliederumfrage hinsichtlich
Ihrer Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern.
Nun liegt das Ergebnis vor. Nachfolgend haben
wir für Sie einige prägnante Umfragewerte zusammengestellt.
Die gesamte Ausarbeitung der Umfrage, unter anderem auch nach
Berufsgruppen und Trägern ausgewertet, können unsere
Mitglieder über unsere Geschäftsstelle anfordern.
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Mitgliederumfrage 2009 -
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Marburger
Bund
Landesverband Sachsen-Anhalt
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| 06.10.2009
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Hauptversammlung |
H A U P T V E R S A M M L U N G
Der
Marburger Bund, Landesverband Sachsen-Anhalt lädt seine Mitglieder
zur Jahreshauptversammlung ein.
Sie findet statt am
Montag 9. November 2009, 17.30 Uhr
in
den Beratungsräumen der Kassenärztlichen Vereinigung
(Raum E: 78)
Verwaltungszentrum für Heilberufe
Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg,
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Tätigkeitsbericht des 1. Vorsitzenden des Landesverbandes
Dr. Dieter Hoffmeyer
3. Bericht der Geschäftsführung
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Verabschiedung des Jahresabschlusses 2008 und Entlastung von
Vorstand und Geschäftsführung
6. Bestätigung des vorläufigen Haushaltsplanes 2010
7. Satzungsänderung (siehe Anlage)
8. Beitragsordnung (Erörterung der Möglichkeit, die
Studenten zukünftig beitragsfrei zu stellen.)
9. Sonstiges
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23.09.2009 -
Fortbildungsveranstaltungen
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Hinweis:
Die Veranstaltung ist eine zertifizierte Fortbildung mit
Punkten
nach den Richtlinien der Ärztekammer.
Wir führen
an folgenden Orten Fortbildungsveranstaltungen durch
06.10.2009
um 18 Uhr in Ballenstedt (Erholungs- und Begegnungszentrum,
Auf der Trift 147, 06493 Ballenstedt)
(Entfällt mangels Teilnahme)
13.10.2009
um 18 Uhr in Alsleben (Cafe-Restaurant „Goldener Ring“, Sonnenstr.
2, 06425 Alsleben)
(Entfällt mangels Teilnahme)
20.10.2009
um 18 Uhr in Bad Dürrenberg (Cafe am Kurpark; Promenade 2c, 06231
Bad Dürrenberg)
(Entfällt
mangels Teilnahme)
27.10.2009
um 18 Uhr in Oranienbaum (Restaurant „Goldener
Fasan“, Dessauer Str. 42, 06785 Oranienbaum)
Die
Tagesordnung für diese Veranstaltungen ist wie folgt vorgesehen:
TOP 1
Der Gehaltschein: Zahlen – Fakten – Hintergründe
TOP 2
Arzthaftung
Die
Einladungen für diese Veranstaltungen wurden auf dem Postweg versandt.
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21.06.2009 - Termin für die Aufnahme der
Tarifverhandlung mit der AöR der Universitäten Halle und Magdeburg
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Nachdem
mit der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder und dem Marburger
Bund eine nicht unerhebliche Veränderung im Tarifgefüge herbeigeführt
wurde, werden wir am 14.08.2009
mit der Arbeitgeberseite der Anstalt öffentlichen Rechts der Universitätskliniken
Halle und Magdeburg Tarifgespräche führen. Wir erwarten eine Anpassung
der Entgelttabellen für die VTV-Ä UK Halle und Magdeburg, entsprechend
den Abschlüssen die der Marburger Bund mit der Tarifgemeinschaft
deutscher Länder erreicht hat.
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21.06.2009 - Studentensportfest
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Wie
in den letzten Jahren haben wir auch 2009 im Bereich der studentischen
Veranstaltungen den Marburger Bund repräsentieren können. So fand
im April eine Veranstaltung unter dem Motto „Berufseinsteiger
Arzt“ statt.
Im Juni unterstützten wir mit „give aways“
das Sportfest der medizinischen Fakultät. Die Studenten besuchten
in großer Vielzahl unseren Informationsstand und es gelang uns,
den Marburger Bund den Interessen der Studenten näher zu bringen.
Wir
hoffen, dass wir die Zusammenarbeit mit den Studenten weiter ausbauen
können und auch im nächsten Jahr beim Sportfest wieder dabei sein
dürfen.
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Veranstaltung zum Thema „Berufsstart“ am 08.04.2009 um 19 Uhr
im Haus 02 - Seminarraum 103 + 104
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| Themen
Kommunikationstraining
Referent Herr Ralf Kellner
Schmerztherapie
Referent Herr Dr. Dieter Hoffmeyer
Talkrunde „Berufseinstieg“
Arbeitsrechtler, Medizinrechtler, Steuerberater und Vertreter
der Ärztekammer werden Ihre Fragen rund um den Berufseinstieg
beantworten.
Die Teilnehmer erhalten ein „emergency-kit“ mit vielen wichtigen
Informationen für Berufseinsteiger (z. B. Spezielles rund um den
Arbeitsvertrag sowie zur Weiterbildung, Logbuch, Arztausweis u.
s. w. ).
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AiP-Klage
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In den letzten
Wochen erreichen uns immer wieder E-Mails mit der Frage: Wie sich
die AiP-Klage gestaltet und wann mit einem Urteil bzw. mit der Nachzahlung
des Entgeltes zu rechnen ist.
Wir haben immer noch keinen Termin in Erfurt am Bundesarbeitsgericht
(BGA). Wir werden den Verhandlungstermin auf unserer Homepage veröffentlichen.
Sofern uns das Urteil bekannt ist, werden wir dieses auch sofort
einstellen.
Bitte haben Sie noch etwas Geduld! Wir werden alle betroffenen Ärzte,
die Ihre Unterlagen eingereicht haben, umgehend über den Ausgang
am BAG informieren. |
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Zeugnisse und Ihre Fallstricke
|
| Wenn Sie den
Artikel über Inhalt und Aufbau eines Zeugnisses erfahren wollen,
klicken Sie bitte hier.
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Anerkennung von Urlaub bei der Berechnung der durchschnittlichen
Jahresarbeitszeit
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| Wenn Sie mehr
dazu erfahren wollen, klicken Sie bitte
hier. |
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Das Arbeitszeitgesetz – Kommentierung und Erläuterung
|
| Um den Artikel
anzuzeigen, klicken Sie bitte hier.
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Alles Wissenswerte zum Thema Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
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| Um mehr zu
dem Thema zu erfahren, klicken Sie bitte
hier. |
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30.07.2008 - Familienfest am 06.09.2008 auf dem Flughafengelände
in Cochstedt
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| Im
Jahr 2007 haben wir erstmalig für unsere Ärzte ein Familienfest
ausgerichtet. Da den Initiatoren und Besuchern die Veranstaltung
sehr gefallen hat, möchten wir dieses Event zur Tradition werden
lassen.
Unser diesjähriges
Familienfest findet am 06.09.2008 in der Zeit von 10 Uhr – 16:30
Uhr auf dem Flughafengelände in Cochstedt statt. Wir möchten alle
Interessenten hierzu recht herzlich einladen. Wir möchten darauf
hinweisen, dass wir das gesamte Flughafengelände nutzen können
und wir somit aufgrund der großen Flughafenhalle wetterunabhängig
sind.
Unser Programm:
- Fahrsicherheitstraining
für Männer und Frauen, die gern schnell fahren und im Notfall
immer fit sein müssen.
- Pannencrashkurs
- Zauberer
- Kinderschminken
- Flughafenfeuerwehr
- Tombola
- Verlosung der Hauptpreise gegen 15:30 Uhr
- Glücksrad
- Torwand
- Kickertisch
- Popcornmaschine
- Musikalisch
umrahmt den Tag eine Schülerband aus Helmstedt.
Ihr MB-Team
wünscht Ihnen einen angenehmen Tag. |
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22.07.2008 - Mitgliederveranstaltungen in den einzelnen Regionen
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| In
den letzten Wochen haben wir in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien
Städten Mitgliederversammlungen durchgeführt.
Unserer Auftaktveranstaltung in Halle war für
uns aufgrund der geringen Teilnehmerzahl (unter 1% der Mitglieder)
sehr ernüchternd. Dieser schlechte Trend setzte sich glücklicherweise
nicht in allen Regionen fort. Trotzdem müssen wir ein großes Desinteresse
an der Gewerkschaftsarbeit feststellen.
Uns ist bewusst, dass sich die Arbeitszeitsituation
an den Häusern immer mehr zuspitz und unsere Ärzte kaum Freizeit
haben. Aber wir können die Situation an den Häusern nur durch
die Ärzte vor Ort erfassen. Ohne eine flächendeckende Kommunikation
mit den Ärzten läuft die Vorstandsarbeit ins Leere.
Nur durch den Austausch von Informationen, Kritik
und Anregungen können wir die Interessen aller unserer Mitglieder
wahrnehmen.
Dem Engagement vieler Ärzte haben wir unsere Erfolge zu verdanken.
Sie haben den Marburger Bund zur größten Ärzte-Organisation mit
freiwilliger Mitgliedschaft in Deutschland gemacht. Helfen Sie
uns, dass wir auch weiterhin so präsent bleiben können. Arbeiten
Sie aktiv mit! |
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04.07.2008 - Anerkennung der AiP-Zeit gemäß § 16 Abs.
2 Satz 1 TV-Ärzte an Universitätskliniken
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Die
9. Kammer des Landesarbeitsgerichtes Halle (LAG Halle) hat am 24.4.2008
die vom beklagten Land eingelegte Berufung gegen das Urteil des
Arbeitsgerichtes Magdeburg (ArbG MD) zurückgewiesen (Az: 9 Sa 475/07
E).
Damit bestätigt das LAG Halle das Urteil des ArbG MD (Az: 6 Ca 944/07
E), in dem das Land Sachsen-Anhalt dazu verurteilt wurde, den Kläger
(ein Arzt an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg) per 01.07.2006
in die Entgeltgruppe Ä1 Stufe 5 einzugruppieren und somit beim Stufenaufstieg
die AiP-Zeit zu berücksichtigen.
Im Gegensatz zum erstinstanzlichen Urteil des
Arbeitsgerichtes Magdeburg geht das Berufungsgericht davon aus,
dass die AiP-Zeit des Klägers als Zeiten einschlägiger
Berufserfahrung anzusehen sind und somit gem. § 16 Abs.
2 Satz 1 TV-Ärzte beim Stufenaufstieg als Vorzeiten ärztlicher
Tätigkeit berücksichtigt werden müssen.
In seiner Urteilsbegründung stellt das Gericht darauf ab, dass
der Kläger während seiner AiP-Zeit „tatsächlich keine andere Tätigkeit
als ärztliche Tätigkeit verrichtete“ und zwangsläufig einschlägige
Berufserfahrungen im Sinne des § 16 Abs. 2 Satz 1 TV-Ärzte sammelte.
„Der Ausübung ärztlicher Tätigkeit über einen Zeitraum von 18
Monaten ist das Sammeln einschlägiger Berufserfahrung zwingend
immanent“, so das Gericht.
Abzuwarten bleibt, ob das beklagte Land sich dieser
Argumentation unterordnet oder Revision beim BAG einlegt.
Näheres zur Urteilsbegründung, bitte
hier kicken. |
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19.06.2008 - Können auch von Ärzten eines MVZ belegärztliche
Leistungen erbracht werden?
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Dem
Sozialgericht Marburg lag folgender Fall vor: Bei dem Kläger handelt
sich um ein MVZ in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen
Rechts. Im MVZ ist unter anderem ein Facharzt für Innere Medizin
mit dem Teilgebiet Kardiologie beschäftigt, der die Anerkennung
als Belegarzt bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung beantragt
hatte. Die Kassenärztlichen Vereinigung lehnte dies mit der Begründung
ab, dass dafür bei dem Facharzt nicht die festgelegten Voraussetzungen
des Bundesmantelvertrages erfüllt seien. Eine belegärztliche Tätigkeit
durch angestellte Ärzte im MVZ sei nicht möglich, da der betreffende
Arzt als angestellter Arzt in einem MVZ kein zugelassener Vertragsarzt
im Sinne des § 24 Ärzte-ZV sei.
Das Sozialgericht Marburg entschied (Urteil vom 30.01.2008, Az:
S 12 KA 1079/06), dass belegärztliche Leistungen auch durch ein
MVZ erbracht werden dürfen, da alle Vorschriften (die Vertragsärzte
betreffen) auch für Medizinische Versorgungszentren anzuwenden seien.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen sei oder etwas
Abweichendes aus der Besonderheit des MVZ folge. Dieser Schlussfolgerung
zugrunde steht einem MVZ grundsätzlich die Befugnis zu, als Partner
eines Belegarztvertrages aufzutreten. Belegärztliche Leistungen
können durchaus nur durch die in ihnen tätigen Ärzte erbracht werden.
Da es auf die persönliche Eignung der jeweiligen angestellten Ärzte
ankomme, bleibt somit die Genehmigung personengebunden. Die persönlichen
Voraussetzungen für die Belegarztanerkennung müssten demnach in
der Person des Arztes gegeben sein. Einem tätigen Vertragsarzt des
MVZ hingegen können sie unmittelbar erteilt werden. Ist in einem
MVZ ein Arzt angestellt, der die persönlichen Voraussetzungen erfüllt,
wird dem MVZ die Genehmigung speziell für diesen Arzt erteilt. Inhaltlich
muss sich der Belegarztvertrag auf einen im MVZ tätigen bestimmten
Arzt (der die persönlichen Anforderungen erfüllt) beziehen, auch
wenn der Vertrag zwischen dem MVZ und dem Belegkrankenhaus geschlossen
wird. In der Entscheidung des Sozialgerichts Marburg spiegelt sich
der gesetzgeberische Wille wieder, welcher besagt, dass MVZ als
gleichberechtigte Partner im vertragsärztlichen System anzuerkennen
sind und ihm grundsätzlich dieselben Möglichkeiten wie Vertragsärzte
ermöglicht werden sollen. |
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28.05.2008 - Förderung nach §10 a Einkommenssteuergesetz
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Sehr
geehrte Mitglieder,
in den vergangenen Wochen versendeten die Arbeitgeber verschiedener
Krankenhäuser ein Schreiben an ihre Ärzte mit folgendem Sachverhalt:
„Als Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung
wie dem Ärzteversorgungswerk bestünde keine Möglichkeit der Förderung
nach § 10 a Einkommenssteuergesetz“.
Da in unserer Geschäftsstelle hierzu Fragen aufliefen, möchten wir
Sie diesbezüglich kurz informieren.
Aus den unterschiedlichen Schreiben ging hervor, dass es sich um
das Thema staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge durch
die sogenannte Riester-Rente handelt.
Um möglichen Missverständnissen vorzubeugen und Sie vor Fehlinformationen
zu schützen, haben wir hier einige Hinweise zusammengefasst:
- Als Mitglied
einer berufsständischen Versorgungseinrichtung wie dem Ärzteversorgungswerk
besteht für Sie grundsätzlich keine Möglichkeit der Förderung
nach § 10a Einkommensteuergesetz. Sie sind nicht unmittelbar
zulagenberechtigt. Das heißt, dass Ihnen weder Grundzulagen
noch Kinderzulagen gewährt werden. Auch die Geltendmachung von
Sonderausgaben für Riester-Verträge im Rahmen der Steuererklärung
bleibt Ihnen verwehrt.
- Wenn Ihr
Ehepartner jedoch über ein Einkommen verfügt, das der gesetzlichen
Rentenversicherungspflicht unterliegt und einen eigenen Riesterrenten-Vertrag
abgeschlossen hat, sind Sie mittelbar zulagenberechtigt. Sie
erhalten somit die Grundzulage in Höhe von 154 Euro p. a. ohne
einen eigenen Beitrag entrichten zu müssen. Der Antrag für die
Grundzulage muss separat und auf Ihren Namen lautend gestellt
werden. Dies sichert auch die steuerfreie Übertragung des Vertragsguthabens
bei Tod des Ehepartners.
- Sollten
Sie Interesse haben, derartige Verträge (Riester-Rente) unabhängig
prüfen zu lassen, bieten wir Ihnen an, dass Sie uns diese Verträge
in Kopie zusenden und wir diese über unseren Service für Sie
kostenfrei überprüfen lassen. Sollte sich herausstellen, dass
die Verträge nicht den genannten Kriterien entsprechen, könnte
dies in einigen Fällen zu einer Rückabwicklung führen und sämtliche
gezahlten Beiträge müssen zurückerstattet werden.
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29.04.2008 - Marburger Bund siegt in zweiter Instanz
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AiP-Phase muss bei Vergütung berücksichtigt werden
Die Ärztegewerkschaft
Marburger Bund (MB) hat im Streit um die Anerkennung der „Arzt
im Praktikum“-Phase (AiP) als einschlägige Berufserfahrung vor
dem Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt in zweiter Instanz einen
wichtigen juristischen Erfolg errungen. Die AiP-Zeit eines klagenden
Assistenzarztes der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg muss
im Sinne des Tarifvertrages für die Universitätsärzte (TV-Ärzte
TdL, §16 ) als Berufserfahrung anerkannt und bei der Vergütung
entsprechend berücksichtigt werden (AZ 9 sa 475/07 E). Damit stehen
dem Arzt rückwirkend zum 1. Juli 2006 monatlich rund 350 Euro
mehr an Gehalt zu. Bereits am 9. August 2007 hatte das Arbeitsgericht
Magdeburg in erster Instanz dem vom Marburger Bund juristisch
unterstützten Arzt Recht gegeben. Das Land Sachsen-Anhalt ging
daraufhin in Berufung, die nun am 24. April 2008 abgewiesen wurde |
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